GERRY WEBER International AG: Zulassungsbeschluss

GERRY WEBER International AG

Halle/Westf.

Zulassungsbeschluss
WKN A255G3 / ISIN DE000A255G36

Es ist beschlossen worden,

1.
1.016.623 nennwertlose Inhaberaktien (Stückaktien)
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00
aus der gemäß rechtskräftigem Insolvenzplan vom 16.08.2019 mit
Planänderungen vom 18.09.2019 des Amtsgerichts Bielefeld – 43 IN
55/19 – beschlossenen und am 31.10.2019 in das Handelsregister beim
Amtsgericht Gütersloh eingetragenen Kapitalerhöhung
(„Restrukturierungskapitalerhöhungsaktien“)
– gewinnberechtigt ab 01.01.2020 -,

2.
195.238 nennwertlose Inhaberaktien (Stückaktien)
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00
aus der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 11.02.2020
beschlossenen und am 25.06.2020 in das Handelsregister beim
Amtsgericht Gütersloh eingetragenen Kapitalerhöhung
(„JPM Kapitalerhöhungsaktien“)
– gewinnberechtigt ab 01.01.2020 -,

3.
bis zu 40.000 nennwertlose Inhaberaktien (Stückaktien)
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00
aus dem gemäß rechtskräftigem Insolvenzplan des Amtsgerichts
Bielefeld – 43 IN 55/19 – beschlossenen bedingten Kapital zur
Befriedigung der Inhaber von Wandel- und
Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der durch den
Insolvenzplan vom 18.09.2019 geschaffenen Ermächtigung bis zum
31.12.2020 ausgegeben werden („Bedingte Aktien“),
– gewinnberechtigt vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im
Zeitpunkt ihrer Lieferung noch kein Beschluss der Hauptversammlung
über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist –

– insgesamt 1.251.861 Aktien (EUR 1.251.861,00) –
– ISIN: DE000A255G36 / WKN: A255G3 –

der GERRY WEBER International AG, Halle/Westfalen,

an der Börse Düsseldorf zum Regulierten Markt zuzulassen.

 

Düsseldorf, den 16. Oktober 2020

Geschäftsführung der Börse Düsseldorf

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