NanoTerra AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020

NanoTerra AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Freitag, den 20. November 2020, um 14.00 Uhr

in den Räumlichkeiten der
Sozietät kleeberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Augustenstraße 10, 80333 München,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines etwaigen Bilanzgewinns einzuberufen hat. Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Adresse: Frei-Otto-Straße 6, 80797 München) zur Einsicht aus und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 4

Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Henze, Zollikerberg, Schweiz, hat sein Amt gemäß Art. 19 Ziffer 3 der Satzung mit Wirkung zum 19.11.2020, 24.00 Uhr, niedergelegt, so dass eine Neuwahl durch die Hauptversammlung in Bezug auf ein Aufsichtsratsmandat erforderlich ist.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Abs. 1 AktG und Art. 19 Ziffer 1. der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen und wird durch die Hauptversammlung gewählt, § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG und Art. 9 Ziffer 2. a) der Satzung. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden, § 101 Abs. 1 Satz 2 AktG. Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrats begann mit der Wahl in der Hauptversammlung vom 08.08.2018 mit Wirkung zum 08.08.2018. Die Amtszeit beträgt vier Geschäftsjahre, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, und endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, § 102 Abs. 1 AktG und Art. 19 Ziffer 2. Satz 2 der Satzung. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, § 102 Abs. 2 AktG und Art. 19 Ziffer 2. Satz 3 der Satzung. Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

„Herr Cédric Ohlmeyer, Kaufmann, Lindenstraße 6, 8125 Zollikerberg, Schweiz, wird gemäß § 102 Abs. 2 AktG und Art. 19 Ziffer 2. Satz 3 der Satzung für die Dauer der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrats und damit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, als Aufsichtsrat gewählt.“

– Ende der Tagesordnung –

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach Art. 8 Ziffer 2. der Satzung der Textform.

Auf Verlangen der Gesellschaft haben sich die zur Teilnahme an der Hauptversammlung erschienenen Personen durch Vorlage ihres Personalausweises, ihres Reisepasses – oder bei ausländischen Personen – eines vergleichbaren Dokuments auszuweisen.

Anträge

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft per Post an:

NanoTerra AG
Frei-Otto-Straße 6
80797 München

oder per Telefax unter der Telefax-Nummer: 089 – 215 45 40 39
oder per E-Mail an: info@nanoterra.net

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären durch die Gesellschaft nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung und damit spätestens zum 05. November 2020, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sind.

Corona-bedingte Hinweise:
COVID-19-Pandemie / Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

Vor dem Hintergrund der nach wie vor in Deutschland um sich greifenden COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung der NanoTerra AG unter Anwendung eines strikten Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts durchgeführt. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Maßnahmen:

Bitte prüfen Sie selber, ob sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen bzw. innerhalb der vergangenen 14 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung mit einem positiv auf COVID-19 getesteten Menschen Kontakt gehabt haben, erwägen Sie bitte, kurzfristig nicht an der Versammlung teilzunehmen. Ihr Recht auf Stimmrechtsübertragung (Stimmrechtsvollmacht) bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.

Wir sind nach den aktuellen Coronaschutzverordnungen verpflichtet, eine Dokumentation über die anwesenden Personen bei der Veranstaltung zu führen. Die Gültigkeit der Verordnungen vorausgesetzt, werden wir sie vor Einlass in die Veranstaltung bitten, Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse und Telefonnummer) sowie den Zeitraum des Aufenthalts anzugeben.

Sie werden gebeten, am Veranstaltungsort einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Diesen stellen wir Ihnen bei Einlass zur Verfügung.

Bitte halten Sie einen Abstand von mindestens 1,50 m zu anderen Gästen.

In Abhängigkeit von weiteren gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen behält sich die NanoTerra AG vor, weitere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen. Dies kann im Extremfall eine kurzfristige Absage der Hauptversammlung einschließen. Sollte es erforderlich sein, die Hauptversammlung abzusagen, so wird dies auf der Homepage der Gesellschaft

www.nanoterra.net

unverzüglich bekannt gemacht.

 

München, Oktober 2020

NanoTerra AG

Der Vorstand

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