Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung Aktiengesellschaft
Heidelberg
(„Gesellschaft“)
Amtsgericht Mannheim, HRB 351361
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 9. Dezember 2020, um 14:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit („MEZ”)
im Saal „Amerika“, Im Schuhmachergewann 6, 69123 Heidelberg, Deutschland,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Registrierung der Aktionäre beginnt ab 12:00 Uhr MEZ im Eingangsbereich des Saals. Daneben besteht die Möglichkeit einer Online-Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung. Die Voraussetzung für die Online-Teilnahme befinden sich in Abschnitt V. und Abschnitt VI. dieser Einladung.
I. Tagesordnung
1. |
Aufhebung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 vom 26. Juni 2020 sowie Beschlussfassung über die geänderte Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 Die ordentliche Hauptversammlung hat am 26. Juni 2020 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividende an die Aktionäre auszuschütten und den Bilanzgewinn in voller Höhe, also i. H. v. EUR 3.117.758,66, auf neue Rechnung vorzutragen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 vom 26. Juni 2020 aufzuheben und stattdessen zu beschließen, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.117.758,66 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von je EUR 3,00 je Aktie auf 203.260 Stückaktien, somit EUR 609.780,00. Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 2.507.978,66 Die Dividendenausschüttung erfolgt abweichend von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG spätestens bis zum 31. Januar 2021 Die Festlegung des genauen Tags der Dividendenauszahlung wird vom Vorstand festgelegt. |
II. Unterlagen
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 lagen bereits anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 am 26. Juni 2020 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.
Ab dem Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung an liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Im Schumachergewann 6, 69123 Heidelberg, der Vorschlag des Vorstands sowie des Aufsichtsrats zur neuen Verwendung des Bilanzgewinns 2019 aus.
Auf Anfrage wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Bestellungen bitten wir zu richten an:
Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG |
III. Anträge von Aktionären
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge zur Verfügung:
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IV. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten
Nach dem Gesetz sind nicht börsennotierte Aktiengesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Umschreibungen finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und sollten entsprechend der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vorlage erstellt werden.
Die Gesellschaft bietet den Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus und sind ohne konkrete Weisung des Aktionärs nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen und Anträgen entgegen.
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis derselben gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Aktionäre können über die oben unter Abschnitt III. angegebene Adresse Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Bevollmächtigungen sowie die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über den Online-Service noch bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung geändert werden.
Die Rücksendung von Stimmrechtsvollmachten wird bis zum 27. November 2020, 24:00 Uhr MEZ, erbeten.
Später eingehende Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per Post oder Fax werden nicht berücksichtigt.
V. Voraussetzung für die Online-Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch über elektronische Kommunikation ausüben. Die gesamte Hauptversammlung wird im Online-Service mit Bild und Ton übertragen. Aktionäre, die von der Möglichkeit der Online-Teilnahme an der Hauptversammlung Gebrauch machen wollen, haben sich bis spätestens am 27. November 2020 (24:00 Uhr MEZ) dazu in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse anzumelden:
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Nach der Anmeldung werden die Zugangsdaten für die Online-Teilnahme mitgeteilt. Am 9. Dezember 2020 können sich die Aktionäre durch Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten ab 13:30 Uhr (MEZ) für die Online-Teilnahme zuschalten und an der Hauptversammlung ab deren Beginn online teilnehmen. Die Online-Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn die betreffenden Aktien durch einen am Ort der Hauptversammlung anwesenden Teilnehmer (den Aktionär oder seinen Vertreter) vertreten werden.
VI. Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation
Den Aktionären wird nach Maßgabe von § 118 Abs. 1 S. 2 AktG eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben, dass ein Fragerecht der Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung selbst nicht besteht. Vielmehr sind Fragen von Aktionären in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens 27. November (24:00 Uhr MESZ) ausschließlich per Brief an
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zu senden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre. Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.
Heidelberg, im Oktober 2020
Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG
Der Vorstand