SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft

Ludwigshafen a. Rh.

– ISIN: DE0005906705 | Wertpapier-Kenn-Nummer: 590 670 –

Einladung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung
am Montag, dem 30. November 2020, 14:30 Uhr,

in die Tagungsräumlichkeiten des Hotels Speicher7, Rheinvorlandstraße 7, 68159 Mannheim, ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Nachwahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gem. § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun Mitgliedern, und zwar aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und drei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.

Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Raimund Heinl, hat sein Amt aufgrund seiner neuen Position als Vorstandsmitglied der Gesellschaft zum 09. März 2020 niedergelegt. Zu seinem Nachfolger wurde Herr Patrick Dupin durch Beschlüsse des Amtsgerichts Ludwigshafen vom 25. März 2020 und vom 08. Juli 2020 – befristet bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung – bestellt. Der Aufsichtsrat hat Herrn Patrick Dupin dann in seiner Sitzung am 02. April 2020 zu seinem Vorsitzenden gewählt.

Frau Nicole Wilming hat ebenfalls ihr Mandat als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum 09. März 2020 niedergelegt. Zu ihrem Nachfolger wurde Herr Jean-Dominique Grégoire ebenfalls durch Beschlüsse des Amtsgerichts Ludwigshafen vom 25. März 2020 und vom 08. Juli 2020 – befristet bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung – bestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, durch die Hauptversammlung folgende Vertreter der Anteilseigner für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Mitglieder Raimund Heinl und Nicole Wilming, d. h. mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Patrick Dupin, Versailles (Frankreich)
CEO Northern Europe Region der Compagnie de Saint-Gobain

Herrn Jean-Dominique Grégoire, Theux (Belgien)
Vice-President Finance Northern Europe Region der Compagnie de Saint-Gobain

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

6.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das abgelaufene Geschäftsjahr und für die nachfolgenden Jahre

Im letzten Jahr wurde die Streichung des § 11 der Satzung (Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates) beschlossen. Deshalb ist nun eine Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 notwendig. Dieser Beschluss soll seine Geltung auch für die darauffolgenden Jahre bis zum Widerruf oder seine Ersetzung haben.

Hierzu schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Für das Geschäftsjahr 2019 sowie für die nachfolgenden Jahre wird die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wie folgt festgesetzt:

für den Vorsitzenden € 23.200,00

für den stellvertretenden Vorsitzenden (Arbeitnehmervertreter) € 15.500,00

für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder je € 8.000,00

Die Vergütung gilt so lange, bis sie nicht widerrufen oder durch eine neue Vergütung ersetzt wird.

Gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 23. November 2020 zugehen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung ist der Gesellschaft darüber hinaus nachzuweisen. Dieser Nachweis des Anteilsbesitzes hat ebenfalls in Textform zu erfolgen und muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Er muss sich auf den Beginn des 09. November 2020 beziehen und der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 23. November 2020 zugehen. Als Nachweis genügt eine Bestätigung des depotführenden Instituts.

Adresse für Anmeldung und Nachweis (postalisch, per Telefax oder E-Mail):

SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und der Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die vorgenannte Adresse Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte und/oder deren Vorlage am Eingang des Versammlungsraums ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.

Die Aktionäre, welche nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir postalisch, per E-Mail oder per Telefax ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden oder bei uns am Sitz der Gesellschaft (Bürgermeister-Grünzweig-Straße 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein) einzureichen:

SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
Hauptversammlungsbüro/z. Hd. Frau Edinger
Bürgermeister-Grünzweig-Straße 1
67059 Ludwigshafen am Rhein
Fax: +49 621 501 800 549
E-Mail: verena.edinger@saint-gobain.com

Anderweitig adressierte oder eingereichte Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären, die uns mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 15. November 2020, 24:00 Uhr, zugehen, unverzüglich im Internet auf der Homepage der Gesellschaft (www.isover.de) in der Rubrik „Hauptversammlung“ veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlichen.

Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie

Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung der für den Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorgaben und behördlichen Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz, insbesondere gemäß der CoronaSchVO des Landes Baden-Württemberg, erforderlich. Aus heutiger Sicht wird insbesondere der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Teilnehmern sowohl im Zutrittsbereich als auch im Versammlungsraum einzuhalten sein.

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die derzeit bestehende Verpflichtung, in geschlossenen Räumlichkeiten von gastronomischen Einrichtungen – außer am Sitzplatz – Mund und Nase zu bedecken („Maskenpflicht“), auch am Tag der Hauptversammlung fortbestehen dürfte. Aktuelle Informationen können auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg abgerufen werden:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/

Hinweis zur Hauptversammlung:

Auf eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung wird verzichtet.

 

Ludwigshafen am Rhein, im Oktober 2020

DER VORSTAND

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