Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft
Kempten (Allgäu)
– Wertpapierkenn-Nummer 503550 –
Absage der einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
und
Neueinberufung der ordentlichen Hauptversammlung
am 18. November 2020 als virtuelle Hauptversammlung
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 sowie den bestehenden behördlichen Verordnungen zum Schutz gegen mit dem Virus verbundene Gesundheitsgefahren wird die durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 29. Mai 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung der Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft abgesagt
Gleichzeitig laden wir hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 18. November 2020, um 11:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft wird ohne physische Präsenz ihrer Aktionäre oder deren Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.
Ort der Versammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Stadttheater Kempten, Theaterstraße 4, 87435 Kempten (Allgäu).
I. |
TAGESORDNUNG |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für die Gesellschaft mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat:
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6. |
Beschlussfassung über den Ausschluss des Anspruchs der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile sowie die entsprechende Satzungsänderung:
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor:
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020: Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. |
II. |
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts |
Abhaltung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von den Erleichterungen, welche das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 („COVID-19 Folgenabmilderungsgesetz“) für die Abhaltung von Hauptversammlungen im Jahr 2020 vorsieht, Gebrauch zu machen und die diesjährige ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des/der Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.
Die Abhaltung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung erfolgt daher nach Maßgabe der Vorgaben in Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Folgenabmilderungsgesetz. Das bedeutet im Einzelnen:
a) |
Die gesamte Hauptversammlung wird für die Aktionäre in Bild und Ton übertragen. |
b) |
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation (Briefwahl) und Vollmachtserteilung ausüben. |
c) |
Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit dergestalt eingeräumt, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege der elektronischen Kommunikation eingereicht werden können. |
d) |
Den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, wird in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt. |
Die Wahrnehmung der Aktionärsrechte setzt eine rechtzeitige Hinterlegung der Aktien voraus.
Aktionäre, die ihre Aktien rechtzeitig hinterlegt haben, können die Übertragung der Hauptversammlung am 18. November 2020, ab 11:30 Uhr, im Internet unter
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im Bereich „News-Service/Investor Relations“
verfolgen und ihre Rechte – wie nachfolgend beschrieben – auch im Wege der elektronischen Kommunikation und insbesondere über das elektronische InvestorPortal ausüben, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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zur Verfügung steht.
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am Freitag, 13. November 2020, bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Commerzbank Aktiengesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am Samstag, 14. November 2020, bei der Gesellschaft einzureichen.
Allgäuer Brauhaus AG
Königstraße 8
87435 Kempten/Allgäu
Fax: + 49 831 2050 114
E-Mail: info@allgaeuer-brauhaus.de
Den berechtigten Aktionären oder deren Bevollmächtigten werden individuelle Zugangsdaten zum InvestorPortal für die virtuelle Hauptversammlung übermittelt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, um möglichst frühzeitige Hinterlegung der Aktien.
Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir unter dem Stichwort „Hauptversammlung 2020“ an die
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Königstraße 8
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zu richten.
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausgeübt werden. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung müssen die Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erfolgen.
Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Kreditinstitute oder andere Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) erteilt, können abweichende Regelungen gelten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
a) |
Bevollmächtigung eines Dritten Aktionäre können für die Vollmachtserteilung an Dritte das Vollmachtsformular auf der Zugangskarte benutzen.
übermitteln. Die Vollmacht kann darüber hinaus unter Verwendung der Zugangsdaten auch über das elektronische InvestorPortal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zur Verfügung steht, bis zum Tag der Hauptversammlung erteilt, widerrufen oder geändert werden. |
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b) |
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Wir bieten unseren Aktionären in diesem Jahr an, sich in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Stimmrechtsausübung und nicht für die Ausübung weiterer Aktionärsrechte zur Verfügung. Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung des hierfür auf der Zugangskarte vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars erteilt werden. Vollmachten (mit Weisungen) für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind bis spätestens zum 17. November 2020, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich), an folgende Anschrift zu übersenden: Allgäuer Brauhaus AG Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung der Daten auf der Zugangskarte auch über das elektronische InvestorPortal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zur Verfügung steht, bis zum Tag der Hauptversammlung und zwar bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung erteilt, widerrufen oder geändert werden. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die für das elektronische InvestorPortal erforderlichen individuellen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach form- und fristgemäßer Hinterlegung der Aktien. |
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Auf der Grundlage von Art. 2 § 1 Abs. 1 COVID-19 Folgenabmilderungsgesetz hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, den Aktionären die Stimmabgabe im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Abs. 2 AktG („Briefwahl“) zu ermöglichen.
Aktionäre können daher ihre Stimmen in diesem Jahr auch im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Auch hierzu ist eine rechtzeitige Hinterlegung der Aktien erforderlich.
Die Abgabe von Briefwahlstimmen ist lediglich auf elektronischem Weg über das InvestorPortal möglich, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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im Bereich „News-Service/Investor Relations“
zur Verfügung steht. Briefwahlstimmen können dort bis zum Tag der Hauptversammlung und zwar bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung abgegeben, widerrufen oder geändert werden. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die für das elektronische InvestorPortal erforderlichen individuellen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach form- und fristgemäßer Hinterlegung der Aktien.
Auch bevollmächtigte Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
Elektronische Einlegung von Widersprüchen
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, haben – in Abweichung von § 245 Nr.1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung – das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung in deutscher Sprache im Wege der elektronischen Kommunikation über das elektronische InvestorPortal der Gesellschaft im Internet unter der Adresse
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während der Hauptversammlung Widerspruch zum Protokoll zu erklären.
Fragemöglichkeit
Aufgrund der Sonderregelungen des COVID-19 Folgenabmilderungsgesetzes gilt für das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG in diesem Jahr Folgendes:
Auf der Grundlage von Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19 Folgenabmilderungsgesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen der Aktionäre bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind.
Entsprechend diesen gesetzlichen Vorgaben hat der Vorstand entschieden, dass berechtigte Aktionäre und deren Bevollmächtigte bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 16. November 2020, 24:00 Uhr, Fragen über das elektronische InvestorPortal im Internet unter der Adresse
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bei der Gesellschaft einreichen können. Entscheidend für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Frage(n) bei der Gesellschaft.
Die Beantwortung der Fragen wird in der Hauptversammlung nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen des Vorstands erfolgen, d.h. der Vorstand muss nicht alle Fragen beantworten, kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Der Vorstand kann dabei Aktionärsvereinigungen und Institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen, die nicht in deutscher Sprache gestellt werden, werden nicht beantwortet. Die Beantwortung von Fragen in der virtuellen Hauptversammlung erfolgt bei natürlichen Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne Nennung des Namens des Fragenstellers.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu richten:
Allgäuer Brauhaus AG
Königstraße 8
87435 Kempten/Allgäu
Fax: +49 831 2050 114
E-Mail: info@allgaeuer-brauhaus.de
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die an die vorgenannte Adresse zugegangen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter der Adresse
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veröffentlichen. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung berechtigt ist.
Kempten, im Oktober 2020
ALLGÄUER BRAUHAUS AG
Der Vorstand
Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste zu der virtuellen Hauptversammlung der ALLGÄUER BRAUHAUS AG
Die Allgäuer Brauhaus AG („wir“, „uns“, „unser“, die „Gesellschaft“) nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Durchführung unserer virtuellen Hauptversammlung und über Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht (Art. 13 f. DSGVO) geben.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlich ist:
Allgäuer Brauhaus AG
Königstraße 8
87435 Kempten
E-Mail: info@allgaeuer-brauhaus.de
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragen unter:
Allgäuer Brauhaus AG
Datenschutzbeauftragter
Königstraße 8
87435 Kempten
E-Mail: datenschutzbeauftragter@allgaeuer-brauhaus.de
Welche personenbezogenen Daten werden erfasst?
Wenn Sie als Aktionär eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten:
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Name und Vorname |
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Kontaktdaten (z. B. Anschrift, E-Mail-Adresse) |
Von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten (Aktionärsvertretern) verarbeiten wir außerdem die folgenden Daten:
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Aktienbezogene Daten (z. B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien) |
• |
Hauptversammlungsbezogene Daten (z. B. Nummer der Anmeldebestätigung) |
Von den Gästen unserer Hauptversammlung erheben wir ggf. den Namen und die Kontaktdaten.
Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wir erheben und verwenden die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für folgende Zwecke:
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Für Ihre Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung |
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Zur Erfüllung der aktienrechtlichen Anforderungen (z. B. für das Teilnehmerverzeichnis) |
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Um die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu ermöglichen |
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Für die Beantwortung vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingereichter Fragen |
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung sowie für die Verfolgung im Wege der elektronischen Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. §§ 118 ff. AktG sowie § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19- Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, „Covid-19-Gesetz“).
Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die für die Organisation der virtuellen Hauptversammlung erforderlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO).
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Daten in weiteren Einzelfällen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO).
In dem InvestorPortal auf unserer Internetseite verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten als Aktionär grundsätzlich nur für den Zweck, für den Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben, also z. B. um Ihnen Zugang zu den Hauptversammlungsservices einschließlich der Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung zu ermöglichen, für die Dokumentation von Ihnen per Briefwahl abgegebener Stimmen oder über Ihre mittels Vollmacht erfolgende Vertretung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und Ihre entsprechenden Weisungen, für die Dokumentation von Ihnen eingereichter Fragen, für die Dokumentation eines von Ihnen eingelegten Widerspruchs gegen einen Beschluss der Hauptversammlung, für eine Kontaktaufnahme bei Kontakt- und Serviceanfragen oder um Ihnen Zugang zu bestimmten Informationen zu verschaffen.
Von wem erhalten wir die personenbezogenen Daten?
Wir bzw. die von uns damit beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von den Kreditinstituten, die von den Aktionären mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt wurden (sog. Depotbanken).
Wer bekommt Ihre Daten?
Ihre Daten werden innerhalb der Allgäuer Brauhaus AG von den mit der Organisation der virtuellen Hauptversammlung befassten Mitarbeitern verarbeitet.
Daneben bedienen wir uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister, die durch Auftragsverarbeitungsverträge datenschutzrechtlich verpflichtet sind, Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
Die von uns für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragen Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich nach unserer Weisung und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Allgäuer Brauhaus AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre, der Aktionärsvertreter und der Gäste haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar. Entsprechendes gilt im Zusammenhang mit der Beantwortung von Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab gestellt haben (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 Covid-19-Gesetz).
Wie lange halten wir Ihre personenbezogenen Daten vor?
Wir löschen die personenbezogenen Daten der Aktionäre, der Aktionärsvertreter und der Gäste im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Welche Rechte haben Sie im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten?
Sofern anwendbares Recht dies zulässt, haben Sie das Recht auf:
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Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten |
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Berichtigung, Einschränkung und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten |
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Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, sofern diese nicht länger zur Erfüllung der oben benannten Zwecke benötigt werden |
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Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (s. unten) |
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Einreichung einer Beschwerde bei uns und/oder der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. |
Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) vorgenommen wird, Widerspruch einzulegen.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Der Widerspruch kann formfrei unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums erklärt werden und gerichtet werden an:
Allgäuer Brauhaus AG
Königstraße 8
87435 Kempten
E-Mail: info@allgaeuer-brauhaus.de
Sind Sie verpflichtet, die angeforderten personenbezogenen Daten mitzuteilen?
Ja, wir benötigen die Daten, um die aktienrechtlichen Anforderungen erfüllen zu können und Ihnen die Ausübung der Aktionärsrechte zu ermöglichen.