BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina: 29. ordentliche Hauptversammlung

BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina

Bautzen

Einladung

Die Aktionäre der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina
werden zu der am

Sonnabend, dem 28. November 2020 um 09.00 Uhr
im Deutsch-Sorbischen Volkstheater
Seminarstraße 12, 02625 Bautzen

stattfindenden

29. ordentlichen Hauptversammlung

herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.06.2020 der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30.06.2020 mit dem Lagebericht des Vorstandes und der Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinnes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der BUDISSA AG in Höhe von 1.000.807,84 EUR wie folgt zu verwenden:

2,25 EUR je dividendenberechtigter Aktie zu einem Nominalbetrag in Höhe von 26,00 EUR als Dividende auszuschütten. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 448.508,25 EUR. Der verbleibende Betrag in Höhe von 552.299,59 EUR wird in „Andere Gewinnrücklagen“ eingestellt. Die Zahlung der Dividende erfolgt unter Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer am 10.12.2020.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschluss über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.10.2020 zwischen der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina und der BUDISSA & Weinert Landmarkt GmbH

a)

Erläuterung des Unternehmensvertrages

Der wesentliche Inhalt des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages besteht darin, dass die BUDISSA & Weinert Landmarkt GmbH ihre Leitung ab dem 01.01.2021 der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina unterstellt, die BUDISSA & Weinert Landmarkt GmbH ab dem Geschäftsjahr 2021 verpflichtet ist, ihren ganzen Gewinn an die BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina abzuführen und die BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina verpflichtet ist, etwaige Jahresfehlbeträge der BUDISSA & Weinert Landmarkt GmbH entsprechend § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung auszugleichen. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, eine Kündigung kann frühestens zum Ende des fünften Geschäftsjahres der BUDISSA & Weinert Landmarkt GmbH erfolgen, für das eine steuerliche Organschaft aufgrund dieses Vertrages erstmals anerkannt wird.

b)

Beantwortung von eventuellen Fragen der Aktionäre

c)

Beschlussfassung:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem zwischen der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina mit Sitz in Bautzen (als herrschende Gesellschaft) und der BUDISSA & Weinert Landmarkt GmbH mit Sitz in Bautzen (als beherrschte Gesellschaft) mit Datum vom 12.10.2020 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zuzustimmen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Paulistraße 28, 02625 Bautzen zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger der Gesellschaft zu übersenden. Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

Sehr geehrter Aktionär, gibt es bei Ihnen Veränderungen in Bezug auf Namen, Anschrift oder ähnliches, dann teilen Sie uns dies bitte mit.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, im Parkhaus, Einfahrt Äußere Lauenstraße, bis 13.00 Uhr kostenlos zu parken. Zeigen Sie dazu unser Einladungsschreiben dem zuständigen Mitarbeiter an der Einfahrt in die Tiefgarage. Voraussetzung für das kostenlose Parken ist Ihre Einfahrt in die Tiefgarage in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr.

Aufgrund der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und des vom Deutsch-Sorbischen Volkstheater eingereichten Hygienekonzeptes sind wir verpflichtet, bei unserer Aktionärsversammlung die entsprechend festgelegten Verhaltensregeln einzuhalten. Das bedeutet insbesondere für Sie die Einhaltung der Maskenpflicht vom Betreten des Theaters bis zur Einnahme des Sitzplatzes. Grundsätzlich ist der Mindestabstand von 1,50 m zu ihrem Haushalt fremden Personen einzuhalten. Der Ablauf wird sich so gestalten, dass Sie einzeln ins Theater eingelassen werden. Sie erhalten Ihre Stimmzettel und werden im Theater platziert. Eine Garderobenbetreuung findet nicht statt, Sie müssen Ihre Garderobe mit an den Platz nehmen. Bitte haben Sie auch Einsicht, dass wir keine Gäste zu dieser Versammlung einlassen werden. Wenn Sie Symptome aufweisen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, dürfen Sie entsprechend des eingereichten Hygienekonzeptes nicht an der Zusammenkunft teilnehmen.

Eine gastronomische Versorgung ist während und nach der Veranstaltung leider nicht möglich. Wir hoffen dabei sehr auf Ihr Verständnis.

Da durch die Behörde jederzeit kurzfristige Änderungen der Schutzmaßnahmen beschlossen werden können, informieren Sie sich bitte regelmäßig auf unserer Homepage (www.budissa-ag.de) oder telefonisch (Tel.-Nr.: 03591 6290). Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch behördliche Anordnungen eine kurzfristige Absage der Versammlung erfolgen muss.

 

Niederkaina, den 26. Oktober 2020

Der Vorstand

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