Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
Mettlach
ISIN: DE0007657207 // WKN: 765720
ISIN: DE0007657231 // WKN: 765723
Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss
Die ordentliche Hauptversammlung der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft hat am 30. Oktober 2020 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von Euro 47.305.798,82 wie folgt zu verwenden:
Euro 0,50 | Dividende je dividendenberechtigter Stamm-Stückaktie (ISIN: DE0007657207 // WKN: 765720) |
= Euro | 7.022.400,00 |
Euro 0,55 | Dividende je dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie (ISIN: DE0007657231 // WKN: 765723), d.h. unter Abzug der von der Gesellschaft gehaltenen Vorzugs-Stückaktien |
= Euro | 6.798.974,05 |
Vortrag auf neue Rechnung | = Euro | 33.484.424,77 | |
Euro | 47.305.798,82 |
Dabei gilt, dass der Vorstand der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft am 08. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag auf der Grundlage von § 1 Abs. 4 und 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) in Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr. 14, Seite 569 ff.)und § 59 Abs. 2 AktG beschlossen hat, an die Aktionäre auf den im vom Aufsichtsrat am 04. Februar 2020 gebilligten Jahresabschluss der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 47.305.798,82 EUR einen Abschlag in Höhe von
Euro 0,15 | Dividende je dividendenberechtigter Stamm-Stückaktie (ISIN: DE0007657207 // WKN: 765720) |
= Euro | 2.106.720,00 |
Euro 0,20 | Dividende je dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie (ISIN: DE0007657231 // WKN: 765723), d.h. unter Abzug der von der Gesellschaft gehaltenen Vorzugs-Stückaktien |
= Euro | 2.472.354,20 |
Euro | 4.579.074,20 | ||
zu zahlen.
Die Abschlagszahlung wurde am 13. Juli 2020 analog § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an die Aktionäre ausgezahlt.
Unter Berücksichtigung der bereits an die Aktionäre gezahlten Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 erfolgt nach Verabschiedung des vorgeschlagenen Gewinnverwendungsbeschlusses durch die Hauptversammlung noch eine Dividendenzahlung in Höhe von
Euro 0,35 | Dividende je dividendenberechtigter Stamm-Stückaktie ISIN: DE0007657207 // WKN: 765720) |
= Euro | 4.915.680,00 |
Euro 0,35 | Dividende je dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie (ISIN: DE0007657231 // WKN: 765723), d.h. unter Abzug der von der Gesellschaft gehaltenen Vorzugs-Stückaktien |
= Euro | 4.326.619,85 |
Euro | 9.242.299,85 | ||
Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, d.h. am 04. November 2020, fällig und unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt.
Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.
Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich der Steuerabzug auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern unter Vorlage der Steuerbescheinigung nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens ermäßigen.
Mettlach, im Oktober 2020
Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
Der Vorstand