Adler Modemärkte AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Adler Modemärkte AG

Haibach

ISIN DE000A1H8MU2 / WKN A1H8MU

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Die Hauptversammlung der Adler Modemärkte AG (die „Gesellschaft“) vom 8. Oktober 2020 hat unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Oktober 2025 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelschuldverschreibungen (nachstehend zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- und/oder Wandlungsrechte und/oder Options- oder Wandlungspflichten zum Bezug von insgesamt bis zu 6.170.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 6.170.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen, wenn Vorstand und Aufsichtsrat vernünftigerweise zu der Auffassung gelangen, dass die Ausgabe von Schuldverschreibungen erforderlich ist, um die Solvenz und/oder Liquidität der Gesellschaft in einer finanziellen Krisensituation der Gesellschaft aufrechtzuerhalten oder zu verbessern (die „Ermächtigung 2020“).

Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand der Gesellschaft ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der Ermächtigung 2020 auszuschließen.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 8. Oktober 2020 hat ferner unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, das von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Mai 2011 beschlossene Bedingte Kapital 2011 aufzuheben. Zugleich hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 8. Oktober 2020 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 6.170.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.170.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (das „Bedingte Kapital 2020“) und § 5 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft entsprechend neu zu fassen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber oder Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung 2020 bis zum 7. Oktober 2025 (einschließlich) von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Options- oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Die Ermächtigung zur Ausgabe der Schuldverschreibungen ist mit Beschlussfassung vom 8. Oktober 2020 wirksam geworden. Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Ausgabe der Schuldverschreibungen wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg, (HRB 11581) hinterlegt. Das Bedingte Kapital 2020 wird mit der noch ausstehenden Eintragung der beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg (HRB 11581) wirksam.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 6 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft verwiesen, der am 27. August 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderung beschlossen hat.

 

Haibach, im November 2020

Adler Modemärkte AG

Der Vorstand

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