Rüdesheim Tourist AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Rüdesheim Tourist AG

Rüdesheim am Rhein

AG Wiesbaden, HRB 20279

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 09. Dezember 2020 um 18.00 Uhr in „Mein Bahnhof“, Am Rottland 1, 65385 Rüdesheim am Rhein, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Hauptversammlung

durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Rainer Orben.

2.

Geschäftsbericht für das Jahr 2019 und Ausblick auf das Jahr 2021

durch den Vorstand, Herrn Martin Duda.

3.

Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

Diese Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein) durch die Aktionäre eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen per Umlaufbeschluss am 04. November 2020 gebilligt hat.

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von € 146.751,01 wie folgt zu verwenden:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 146.751,01 einschließlich des Jahresüberschusses 2019 in Höhe von € 8.159,19 auf neue Rechnung vorzutragen. Eine Dividende wird nicht ausgeschüttet.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bisher nicht ausgenutzten genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und eine entsprechende Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals

Die bisher in Kraft befindliche Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22.04.2015 zur Erhöhung des Grundkapitals (,,Genehmigtes Kapital 2015“) wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten Kapitals aufgehoben, soweit sie nicht bereits durch Zeitablauf erloschen ist.

b)

Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals

Der Vorstand wird gemäß §§ 202 ff. AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von längstens fünf Jahren ab Eintragung des Ermächtigungsbeschlusses in das Handelsregister das Grundkapital um bis zu nominal Euro 20.000 (in Worten: Euro Zwanzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 20 neuen Namens-Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2020).

Von der Ermächtigung kann in Teilbeträgen Gebrauch gemacht werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hinsichtlich der Ausgabebedingungen wird schon jetzt festgelegt, dass nur bis zu 10 neue vinkulierte Namensaktien im Nennbetrag von jeweils € 1.000,00 (in Worten: tausend Euro) gegen Bareinlagen und Zahlung eines Aufgeldes (Agio) von € 1.000,00 (in Worten: tausend Euro) pro Aktie ausgegeben werden dürfen und dass die Aktienausgabe nur in Übereinstimmung mit den in § 5 Ziffer 3) und § 6 der Satzung festgelegten Bedingungen erfolgen darf.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insbesondere ausgeschlossen werden, um neue Aktionäre zu gewinnen.

Der Aufsichtsrat wird gemäß § 179 Absatz 1 Satz 2 AktG ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

c)

Änderung der Satzung

§ 5 Ziffer 3) der Satzung wird wie folgt geändert:

Der Vorstand wird gemäß §§ 202 ff. AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von längstens fünf Jahren ab Eintragung des Ermächtigungsbeschlusses in das Handelsregister das Grundkapital um bis zu Euro 20.000 (in Worten: Euro Zwanzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 20 neuen Namens-Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2020).

Von der Ermächtigung kann in Teilbeträgen Gebrauch gemacht werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hinsichtlich der Ausgabebedingungen wird schon jetzt festgelegt, dass nur bis zu 20 neue vinkulierte Namensaktien im Nennbetrag von jeweils € 1.000,00 (in Worten: tausend Euro) gegen Bareinlagen und Zahlung eines Aufgeldes (Agio) von € 1.000,00 (in Worten: tausend Euro) pro Aktie ausgegeben werden dürfen und dass die Aktienausgabe nur in Übereinstimmung mit den in § 5 Ziffer 3) und § 6 der Satzung festgelegten Bedingungen erfolgen darf.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insbesondere ausgeschlossen werden, um neue Aktionäre zu gewinnen.

8.

Wahl von vier Aufsichtsratsmitgliedern (Wahlmitglieder)

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 6 der Satzung der Gesellschaft aus vier Wahlmitgliedern und zwei Entsendemitgliedern, insgesamt aus sechs Mitgliedern. Die Wahlmitglieder sind für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird) in den Aufsichtsrat der Rüdesheim Tourist AG zu wählen.

Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließen wird, also bis zum Tag der Hauptversammlung am 09. Dezember 2020.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Aktionäre folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Rainer Orben, Geschäftsführer, Geisenheim

Herrn Bernhard Jung, Geschäftsführer, Geisenheim

Herrn Heinrich Rölz, Diplom-Betriebswirt, Rüdesheim

Herrn Maximilian Bathke, Bereichsleiter Geschäftskunden, Rüdesheim

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten jeweils durch Einzelwahl gesondert abzustimmen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister (Aktienbuch) der Gesellschaft eingetragen sind.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte gemäß § 18 Absatz 2 der Satzung durch schriftliche Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben lassen. Ein Bevollmächtigter darf jedoch jeweils nur einen Aktionär vertreten. Die Mehrfachvertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats dürfen nicht bevollmächtigt werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir unsere Aktionäre dringend darum, sich durch einen anderen Aktionär vertreten zu lassen, um die Teilnehmerzahl der Veranstaltung so niedrig wie möglich zu halten.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 18 der Satzung alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Bitte melden Sie sich bis spätestens am 02. Dezember 2020 schriftlich per Telefax oder E-Mail zur Hauptversammlung an. Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können sich direkt bei der Rüdesheim Tourist AG unter der Anschrift Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim anmelden.

Rechte der Aktionäre

Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung (15.11.2020) zugehen.

Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 AktG genannten Berechtigten zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft unter der Anschrift Rüdesheim Tourist AG, Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein, bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (25.11.2020) zugehen. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingegangene, zugänglich zu machende Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme ausgelegt.

Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.

Anfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären

Anfragen, Anträge und Verlangen zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Rüdesheim Tourist AG
Rheinstraße 29 A
65385 Rüdesheim am Rhein
E-Mail: touristinfo@ruedesheim.de
Telefax: 06722-9061599

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 123.000,00 und ist eingeteilt in 123 auf den Namen lautende Stückaktien („Aktien“). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 123 Stück.

 

Rüdesheim am Rhein, den 04. November 2020

Rüdesheim Tourist AG

Der Vorstand

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