Marley Spoon AG: Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Marley Spoon AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Marley Spoon AG mit Sitz in Berlin (die „Gesellschaft“) am 29. Juli 2020 (die „Ordentliche Hauptversammlung“) hat den Vorstand unter TOP 6 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Oktober 2020 (einschließlich) zwei Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von USD 2.387.750,00 und USD 112.250,00 gegen Sacheinlage an die USV Marley Spoon A, LLC („USV MS A“) und an die USV Marley Spoon B, LLC („USV MS B“) auszugeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zur Bedienung der Wandelschuldverschreibungen hat die Ordentliche Hauptversammlung ein bedingtes Kapital 2020/III („Bedingtes Kapital 2020/III“) und eine Ermächtigung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2020/III („Genehmigtes Kapital 2020/III“) geschaffen.

Die Niederschrift über die Ordentliche Hauptversammlung mit den Ermächtigungsbeschlüssen zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen und über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2020/III und des Genehmigten Kapitals 2020/III sowie die entsprechenden Satzungsänderungen wurden beim Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 195994) hinterlegt. Das Bedingte Kapital 2020/III und das Genehmigte Kapital 2020/III wurden am 17. August 2020 in das Handelsregister eingetragen.

Auf Grundlage eines Beschlusses vom 29. Juli 2020 hat der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 29. Juli 2020, von der Ermächtigung unter TOP 6 der Ordentlichen Hauptversammlung Gebrauch gemacht und am 29. Juli 2020 eine Wandelschuldverschreibung gegen Sacheinlage an die USV MS A ausgegeben und eine Wandelschuldverschreibung gegen Sacheinlage an die USV MS B ausgegeben. Die an die USV MS A ausgegebene Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von USD 2.387.750,00 berechtigt ihren Inhaber, bei Ausübung des Wandlungsrechts 2.306 Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2.306,00 zu beziehen. Die an die USV MS B ausgegebene Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von USD 112.250,00 berechtigt ihren Inhaber, bei Ausübung des Wandlungsrechts 108 Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 108,00 zu beziehen.

Die Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Ausgabe der zwei Wandelschuldverschreibungen die Erklärung über deren Ausgabe wurden beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 195994) hinterlegt.

 

Berlin, im August 2020

Der Vorstand

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