Sumida AG: Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG

SUMIDA AG

Erlau

ISIN DE 0007659302
ISIN DE 0007659336

und

SUMIDA Europe GmbH
Neumarkt in der Oberpfalz

Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG

Aufgrund des Beherrschungsvertrags zwischen der SUMIDA AG, Obernzell-Erlau, und der SUMIDA Europe GmbH, Neumarkt in der Oberpfalz vom 22. Januar 2009 erhalten die außenstehenden Aktionäre der SUMIDA AG als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil. Der Ausgleich beträgt brutto EUR 0,68 je Stammaktie und brutto EUR 0,70 je Vorzugsaktie für jedes volle Geschäftsjahr der SUMIDA AG abzüglich von der SUMIDA AG hierauf zu entrichtender Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %, woraus sich für das Geschäftsjahr 2019 eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt netto EUR 0,57 je Stammaktie und netto EUR 0,59 je Vorzugsaktie ergibt.

Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer werden von der Ausgleichszahlung nicht abgezogen, da es sich um eine Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft im Sinne von § 27 KStG handelt.

Die Ausgleichszahlung wird ab 13.11.2020 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die DZ Bank AG.

Obernzell / Neumarkt in der Oberpfalz, im November 2020

SUMIDA AG SUMIDA Europe GmbH
Der Vorstand Die Geschäftsführung
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