xbAV AG: Hinweis über die beabsichtigte Verschmelzung der xbAV Beratungssoftware GmbH mit der xbAV AG

xbAV AG

München

Hinweis über die beabsichtigte Verschmelzung der xbAV Beratungssoftware GmbH mit der xbAV AG

Die xbAV AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 225757, beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft xbAV Beratungssoftware GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 217016, als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§ 2 bis 35, §§ 46 ff. und §§ 60 ff. UmwG aufzunehmen.

Da sämtliche Geschäftsanteile an der übertragenden xbAV Beratungssoftware GmbH von der übernehmenden xbAV AG gehalten werden, ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ein Beschluss der Hauptversammlung der xbAV AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der xbAV AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§§ 8 Abs. 3 Satz 1, 9 Abs. 2 und 12 Abs. 3, 60 UmwG).

Aktionäre der xbAV AG, deren Aktien zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der xbAV AG erreichen, können die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 UmwG).

Ab dem 16. November 2020 werden für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der xbAV AG in der Arnulfstr. 126, 80636 München, gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 UmwG die gemäß § 63 Abs. 1 AktG erforderlichen Dokumente ausgelegt.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der xbAV AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen (§ 62 Abs. 3 Satz 6 UmwG).

 

München, den 16. November 2020

Der Vorstand

Malte Dummel

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