Catinum AG: Bekanntmachung gemäß § 20 AktG

Catinum AG

München

Bekanntmachung der Gesellschaft gemäß § 20 AktG

Die Fox Automotive Switzerland AG, Herisau/Schweiz hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.

Ferner hat uns die Fox Automotive Switzerland AG, Herisau/Schweiz, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

 

München, im November 2020

Catinum AG

Der Vorstand

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