Catinum AGMünchenBekanntmachung der Gesellschaft gemäß § 20 AktGDie Fox Automotive Switzerland AG, Herisau/Schweiz hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört. Ferner hat uns die Fox Automotive Switzerland AG, Herisau/Schweiz, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.
München, im November 2020 Catinum AG Der Vorstand |
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