EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung

EASY SOFTWARE AG

Mülheim an der Ruhr

Aktien der EASY SOFTWARE AG:
ISIN DE000A2YN99
WKN A2YN99

Bekanntmachung der Änderung des Beschlussvorschlags
zu Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung,
des wesentlichen Inhalts der entsprechenden Änderungsvereinbarung und des Hinweises auf ergänzende Unterlagen

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16. November 2020 hat der Vorstand eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf den 23. Dezember 2020 um 10:00 Uhr einberufen.

Hiermit machen wir zu Tagesordnungspunkt 1 einen geänderten Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat basierend auf einer zwischenzeitlich geschlossenen Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie dem wesentlichen Inhalt der Änderungsvereinbarung und den Hinweis auf ergänzende Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt bekannt.

Tagesordnungspunkt 1 – Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

Die EASY SOFTWARE AG und die deltus 36. AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 119660, haben am 15. November 2020 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dessen Inhalt mit der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung am 16. November 2020 im Bundesanzeiger bekanntgemacht wurde.

Aufgrund der Änderung des Basiszinssatzes sowie wegen einer verbesserten Ergebniserwartung für das Geschäftsjahr 2020 aufgrund aktualisierter Erkenntnisse sind die EASY SOFTWARE AG und die deltus 36. AG im Rahmen einer Änderungsvereinbarung vom 20. Dezember 2020 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag übereingekommen, dass die den Aktionären der EASY SOFTWARE AG gemäß § 5 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angebotene Abfindung von EUR 11,51 um EUR 0,30 auf EUR 11,81 je EASY Aktie erhöht wird. Die jährliche Ausgleichszahlung bleibt, wie auch der Vertrag im Übrigen, unverändert. Die Einzelheiten können den ergänzenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft entnommen werden.

Vor diesem Hintergrund aktualisieren Vorstand und Aufsichtsrat ihren zu Tagesordnungspunkt 1 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 16. November 2020 angekündigten Beschlussvorschlag wie folgt:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 15. November 2020 zwischen der EASY SOFTWARE AG als beherrschtem Unternehmen und der deltus 36. AG als herrschendem Unternehmen in der durch die Änderungsvereinbarung vom 20. Dezember 2020 geänderten Fassung zuzustimmen.

Die Hauptversammlung der deltus 36. AG wird dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in der durch die Änderungsvereinbarung vom 20. Dezember 2020 geänderten Fassung voraussichtlich vor dem 23. Dezember 2020 zustimmen.

Die folgenden ergänzenden Unterlagen sind den Aktionären im Internet unter

www.easy-software.com

in der Rubrik „EASY GRUPPE“, dort „INVESTOR RELATIONS“ unter dem Abschnitt „Hauptversammlungen“ zugänglich gemacht:

Änderungsvereinbarung vom 20. Dezember 2020 zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 15. November 2020 (einschließlich einer konsolidierten Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags),

Nachtragsbericht vom 20. Dezember 2020 zum gemeinsamen Bericht des Vorstands der EASY SOFTWARE AG und des Vorstands der deltus 36. AG gem. § 293a AktG über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG vom 15. November 2020, einschließlich Aktualisierungserklärung der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, vom 20. Dezember 2020 zur Ermittlung des Unternehmenswertes der EASY SOFTWARE AG zum 23. Dezember 2020, und

Zwischenerklärung vom 20. Dezember 2020 zur Tätigkeit als Vertragsprüfer des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers, Herrn Michael Wahlscheidt, Düsseldorf, über die Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der deltus 36. AG und der EASY SOFTWARE AG.

Im Übrigen bleibt die am 16. November 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichte Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung unverändert.

 

Mülheim an der Ruhr, im Dezember 2020

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

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