V.-Datum HanseMerkur Reiseversicherung AG: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 6 AktG)

HanseMerkur Reiseversicherung AG

Hamburg

Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 6 AktG)

Hiermit zeigen wir gemäß § 20 Abs. 6 AktG an, dass

die HanseMerkur Holding AG der HanseMerkur Reiseversicherung AG mitgeteilt hat, dass ihr unmittelbar sämtliche Aktien an der HanseMerkur Reiseversicherung AG gehören.

die HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit der HanseMerkur Reiseversicherung AG mitgeteilt hat, dass ihr mittelbar sämtliche Aktien an der HanseMerkur Reiseversicherung AG gehören, da ihr die Beteiligung der HanseMerkur Holding AG an der HanseMerkur Reiseversicherung AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Hamburg im Dezember 2020

Der Vorstand

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