BLH Berlin London Beteiligungs Holding AGBerlinAmtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 175362 BEinladung zu einer außerordentlichen HauptversammlungWir laden unsere Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einam 19.02.2021 um 10:00 Uhr
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1. |
Beschluss die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) Absatz 1: Das Kapital soll von EUR 260.000,00 um EUR 100.000,00 auf EUR 360.000,00 erhöht werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, zu beschließen § 4 Absatz 1 wie folgt zu ändern:
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Beschluss die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) Absätze 2 und 3: Der Vorstand soll ermächtigt werden, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe von 130.000 neuen nennbetragslosen Namens-Stückaktien (genehmigtes Kapital) einzuräumen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, zu beschließen § 4 Absatz 3 ersatzlos zu löschen und Absatz 2 wie folgt zu ändern:
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II. Weitere Angaben
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 260.000,00 EUR und ist eingeteilt in 260.000 nennbetragslose Namens-Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. |
2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis zum sechsten Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Adresse für die Anmeldung lautet: BHL Berlin London Beteiligungs Holding AG |
3. |
Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können schriftlich, per Fax oder per Scan in Form einer PDF-Datei oder ihres Ausdrucks, die die Unterschrift des Erstellers erkennen lässt, erteilt und übermittelt werden. Werden von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts durch den Aktionär bevollmächtigt, so hat der Aktionär ausdrückliche Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung zu erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. |
4. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten zu machen. Wenn Gegenanträge im Vorfeld übermittelt werden, sind sie ausschließlich zu richten an: BHL Berlin London Beteiligungs Holding AG Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. |
5. |
Auskunftsrecht Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist |
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 18.01.2021 bekannt gemacht
Hamburg, den 11.01.2021
Der Vorstand