Media Pioneer Publishing AG: Veröffentlichung nach § 20 Abs. 6 AktG einer Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG

Media Pioneer Publishing AG

Berlin

Veröffentlichung nach § 20 Abs. 6 AktG einer Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG

Dr. Mathias Döpfner, Berlin, hat uns am 26. Januar 2021 Folgendes mitgeteilt:

„Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich, Dr. Mathias Döpfner, Berlin, gegenüber der Media Pioneer Publishing AG folgende Mitteilung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO i.V.m. § 20 Abs. 1 AktG:

Mir gehört gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an der Media Pioneer Publishing AG. Dies ist der Fall aufgrund Zurechnung der unmittelbaren Beteiligung der Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co an der Axel Springer SE, die aufgrund einer bestehenden Poolvereinbarung erfolgt.

Die unmittelbar der Einundneunzigste „Media“ Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, gehörenden Aktien an der Media Pioneer Publishing AG werden mittelbar von der Axel Springer SE, Berlin, gehalten. Die Einundneunzigste „Media“ Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist ein unmittelbar von der Axel Springer SE abhängiges Unternehmen.“

 

Berlin, 27.01.2021

Media Pioneer Publishing AG

Der Vorstand

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