Immowelt AG: Veröffentlichung nach § 20 Abs. 6 AktG von Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG

Immowelt AG

Nürnberg

Veröffentlichung nach § 20 Abs. 6 AktG von Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG

Dr. Mathias Döpfner, Berlin, hat uns am 26. Januar 2021 Folgendes mitgeteilt:

„Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich, Dr. Mathias Döpfner, Berlin, gegenüber der Immowelt AG folgende Mitteilung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO i.V.m. § 20 Abs. 1 und 4 AktG:

Mir gehört gemäß § 20 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung und zugleich auch eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an der Immowelt AG. Dies ist der Fall aufgrund Zurechnung der unmittelbaren Beteiligung der Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co an der Axel Springer SE, die aufgrund einer bestehenden Poolvereinbarung erfolgt.

Die Axel Springer SE hält über die folgende Beteiligungskette die unmittelbar der Immowelt Holding AG gehörenden Aktien der Immowelt AG:

(a)

Axel Springer Digital GmbH, Berlin, ein unmittelbar von der Axel Springer SE abhängiges Unternehmen;

(b)

Axel Springer Digital Classifieds GmbH, Berlin, ein unmittelbar von der Axel Springer Digital GmbH abhängiges Unternehmen;

(c)

Axel Springer Digital Classifieds Holding GmbH, Berlin, ein unmittelbar von der Axel Springer Digital Classifieds GmbH abhängiges Unternehmen;

(d)

AVIV Group GmbH, Berlin, ein unmittelbar von der Axel Springer Digital Classifieds Holding GmbH abhängiges Unternehmen;

(e)

Immowelt Holding AG, Nürnberg, ein unmittelbar von der AVIV Group GmbH abhängiges Unternehmen.“

 

Immowelt AG

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