GASAG AG: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

GASAG AG

Berlin

Mitteilung nach § 20 Abs. 4 AktG
(Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG)

Uns ist am 22. Januar 2021 die Mitteilung der Vattenfall GmbH nach § 20 Abs. 4 AktG zugegangen, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an unserem Unternehmen gehört. Nach der Mitteilung der Vattenfall GmbH besteht zwischen den Aktionären der GASAG AG, der Vattenfall GmbH und der ENGIE Beteiligungs GmbH, seit dem 24. Juni 2015 ein Konsortialvertrag, der am 8. Dezember 2015 sowie erneut am 14. Dezember 2020 von der EU-Kommission freigegeben wurde, und der ab dem 1. Januar 2021 umgesetzt wird. Nach der Mitteilung der Vattenfall GmbH halten die Vattenfall GmbH und die ENGIE Beteiligungs GmbH gemeinsam eine Mehrheitsbeteiligung an der GASAG AG.

Uns ist am 28. Januar 2021 die Mitteilung der ENGIE Beteiligungs GmbH nach § 20 Abs. 4 AktG zugegangen, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an unserem Unternehmen gehört. Nach der Mitteilung der ENGIE Beteiligungs GmbH besteht zwischen den Aktionären der GASAG AG, der Vattenfall GmbH und der ENGIE Beteiligungs GmbH, seit dem 24. Juni 2015 ein Konsortialvertrag, der am 8. Dezember 2015 sowie erneut am 14. Dezember 2020 von der EU-Kommission freigegeben wurde, und der ab dem 1. Januar 2021 umgesetzt wird. Nach der Mitteilung der ENGIE Beteiligungs GmbH halten die Vattenfall GmbH und die ENGIE Beteiligungs GmbH gemeinsam eine Mehrheitsbeteiligung an der GASAG AG.

 

Der Vorstand

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