Siemens Healthineers AG: Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Siemens Healthineers AG

München

WKN SHL 100 /​ ISIN DE000SHL1006

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG – Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG vom 12. Februar 2021 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1.394.167.870,59 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,80 je
dividendenberechtigte Stückaktie für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2020:
EUR 856.449.659,20
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 537.718.211,39

Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 1.070.562.074 Aktien für das Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigt, unter Berücksichtigung von 4.437.926 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind.

Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 S. 2 AktG ab dem 17. Februar 2021 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

München, im Februar 2021

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand

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