Vantage Towers AG: Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß §§ 197 Satz 3 UmwG, 31 Abs. 3, 97 Abs. 1 AktG

Vantage Towers AG

Düsseldorf

Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß §§ 197 Satz 3 UmwG, 31 Abs. 3, 97 Abs. 1 AktG

Die Vantage Towers AG mit dem Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94422 (nachfolgend die „Gesellschaft“) ist durch Formwechsel der Vantage Towers GmbH entstanden. Der Formwechsel ist am 26. Januar 2021 in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen worden.

Gemäß § 31 Abs. 3 AktG hat der Vorstand im Falle der Einbringung oder Übernahme eines Unternehmens oder Unternehmensteils unverzüglich nach Einbringung oder Übernahme des Unternehmens oder Unternehmensteils bekanntzumachen, nach welchen gesetzlichen Vorschriften nach seiner Ansicht der Aufsichtsrat zusammengesetzt sein muss. Gemäß § 197 Satz 3 UmwG ist § 31 AktG auch im Falle eines Formwechsels in die Rechtsform der Aktiengesellschaft anwendbar.

Nach Ansicht des Vorstands setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß § 96 Abs. 1 Alt. 6 AktG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, weil die Gesellschaft in der Regel weniger als 500 relevante Arbeitnehmer beschäftigt.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat nach den vorgenannten Vorschriften des Aktiengesetzes zusammengesetzt wird, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

Diese Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger und gleichzeitig durch Aushang in sämtlichen inländischen Betrieben der Gesellschaft veröffentlicht.

 

Düsseldorf, im Januar 2021

Vantage Towers AG

Der Vorstand

Vivek Badrinath
Vorsitzender des Vorstands

Thomas Reisten
Mitglied des Vorstands
Christian Sommer
Mitglied des Vorstands
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