AWIN AG: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

AWIN AG

Berlin

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG i.V.m. §§ 16 Abs. 4, 20 Abs. 1, 3, 4 und 5 AktG

Frau Dr. h.c. Friede Springer, Berlin, die Friede Springer Verwaltungs GmbH, Berlin, die Friede Springer gGmbH, Berlin, die AS Publizistik GmbH, Berlin, und die Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co, Berlin, haben uns am 25. Februar 2021 Folgendes mitgeteilt:

„Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3, 4 und 5 AktG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit werden Ihnen folgende Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO i.V.m. § 20 Abs. 1, 3, 4 und 5 AktG gemacht:

1.

Die nachstehenden Unternehmen teilen Ihnen jeweils nach § 20 Abs. 1 und 4 AktG Folgendes mit:

Den nachstehenden Unternehmen gehört jeweils gemäß § 20 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung und zugleich auch eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an der AWIN AG. Dies ist der Fall aufgrund Zurechnung der unmittelbaren Beteiligung der Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co an der Axel Springer SE:

Dr. h.c. Friede Springer, Berlin, als herrschende Gesellschafterin der Friede Springer gGmbH;

Friede Springer gGmbH (vormals Friede Springer GmbH & Co. KG), Berlin, als herrschendes Unternehmen der AS Publizistik GmbH;

AS Publizistik GmbH, Berlin, als herrschendes Unternehmen der Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co.,

Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co, Berlin, als herrschendes Unternehmen der Axel Springer SE, Berlin.

Die Axel Springer SE hält mittelbar über die Axel Springer Digital GmbH, Berlin, ein unmittelbar von der Axel Springer SE abhängiges Unternehmen, die diesem Unternehmen unmittelbar gehörenden Aktien der AWIN AG.

2.

Weiterhin teilen Ihnen die nachstehenden Unternehmen jeweils gemäß § 20 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG Folgendes mit:

Aufgrund der oben genannten Beteiligungsverhältnisse gehören der Friede Springer gGmbH und der AS Publizistik GmbH jeweils eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an der AWIN AG.

3.

Weiterhin teilt Ihnen das nachstehende Unternehmen gemäß § 20 Abs. 1, 4 und 5 AktG Folgendes mit:

Der Friede Springer Verwaltungs GmbH gehört nicht mehr gemäß § 20 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 16 Abs 4 AktG eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung und eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an der AWIN AG.

4.

Weiterhin teilt Ihnen das nachstehende Unternehmen gemäß § 20 Abs. 3 und 5 i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG Folgendes mit:

Der Friede Springer Verwaltungs GmbH gehört nicht mehr eine unmittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an de AWIN AG.“

 

Berlin, den 26.02.2021

AWIN AG

Der Vorstand

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