adesso AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
adesso AG
Dortmund
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 20.05.2019

adesso AG

Dortmund

ISIN DE000A0Z23Q5, WKN A0Z23Q

Dividendenbekanntmachung und
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 17. Mai 2019 hat beschlossen, den im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 23.444.748,26 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,45 je Stückaktie = EUR 2.779.241,85 und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 20.665.506,41.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 22. Mai 2019 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die DZ BANK AG, Frankfurt am Main.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung (eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend) nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen. Erstattungsanträge müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2023 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein.

 

Dortmund, im Mai 2019

adesso AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.