IBM Deutschland Pensionsfonds AG: Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik der IBM Deutschland Pensionsfonds AG, Gruppenpensionsplan „IBM Rente“ gem. § 239 Abs. 2 VAG

IBM Deutschland Pensionsfonds AG

Ehningen

Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik der IBM Deutschland Pensionsfonds AG, Gruppenpensionsplan „IBM Rente“ gem. § 239 Abs. 2 VAG

1.

Anwendungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Anlagepolitik der IBM Deutschland Pensionsfonds AG (nachfolgend Pensionsfonds) gemäß § 239 Abs. 2 VAG. In dieser Erklärung sind die gesetzlichen Anforderungen nach §§ 134b, 134c Aktiengesetz integriert. Auch die Offenlegungspflichten gemäß der Verordnung (EU) 2019/​2088 werden in dieser Erklärung erfüllt.

2.

Grundsätze der Anlagepolitik

Als regulierter Pensionsfonds unterliegt der Pensionsfonds der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Anlage des Sicherungsvermögens erfolgt nach den qualitativen und quantitativen Vorgaben gemäß Kapitel 4 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung.

Das Kapitalanlageziel des Pensionsfonds bei der Anlage des Sicherungsvermögens für den Gruppen-Pensionsplan „IBM Rente“ besteht darin, langfristig die Bedienung der Rentenverpflichtungen sicherzustellen und einen Nachschuss seitens des Trägerunternehmens möglichst zu vermeiden. Daraus erschließt sich ein langfristiger Anlagehorizont für die Kapitalanlagen des Pensionsfonds. Da die „IBM Rente“ ein geschlossener Pensionsplan ist, ergibt sich eine gute Prognosesicherheit für die Leistungsverpflichtungen, die ausschließlich Rentenleistungen beinhalten. Die Risiken des Anlagebestands sind überwiegend von der Zusammensetzung des Spezialfondsvermögens abhängig und werden von der IBM Deutschland GmbH als Trägerunternehmen getragen.

Die Anlagepolitik beruht auf einer breiten regionalen und sektoralen Diversifikation. Grundlage der Kapitalanlagepolitik ist eine detaillierte Analyse der Risiken auf der Aktiv- und Passivseite und das Verhältnis beider Seiten zueinander. Basierend auf einer Analyse (wie z.B. Asset Liability Management – ALM) und damit unter Berücksichtigung der Art und Dauer der Altersversorgungsleistungen wurde mit dem vom Trägerunternehmen beauftragten Anlageausschuss eine Strategische Asset Allokation für den Pensionsplan festgelegt und in einer Anlagerichtlinie festgeschrieben. Die Anlagerichtlinie erlaubt Anlagen in Aktien und Rentenpapieren, Immobilien und Alternative Anlageformen. Das Trägerunternehmen und der Pensionsfonds erwarten aus der Übernahme von Aktienrisiken und höherverzinslichen Anlagen langfristig die Erzielung einer Risikoprämie gegenüber Staatsanleihen.

Die Kapitalanlagen werden nach Assetklassen aufgeteilt, für die in der Anlagerichtlinie jeweils minimale und maximale Anlagegrenzen festgelegt sind. Das laufende Kapitalanlagemanagement erfolgt innerhalb dieser Bandbreiten. Falls eine Assetklasse auf Basis des aktuellen Marktwertes ihre in der Anlagerichtlinie definierte Bandbreite verlässt, wird der Pensionsfonds Maßnahmen beschließen, um diese Assetklasse auf ihre Zielallokation anzupassen bzw. dem Anlageausschuss eine Änderung der Anlagerichtlinie vorschlagen.

Die Arbeitgeber haben keine über die hier genannten Grundsätze hinausgehende Anlagepolitik definiert.

3.

Anlagepolitik sowie Verfahren zur Risikobewertung und zur Risikosteuerung

Das Sicherungsvermögen für den Gruppen-Pensionsplan „IBM Rente“ besteht aus Anteilen an diversen Spezialfonds. Entsprechend § 129 Abs. 1 VAG ist das Sicherungsvermögen so zu sichern, dass nur mit Zustimmung des Treuhänders darüber verfügt werden kann. Dies ist durch Anbringung eines Sperrvermerks an Konten und Depots des Pensionsfonds erfolgt.

Die Spezialfonds können als Masterfonds fungieren, d.h. sie sind unterteilt in verschiedene Segmente. Für jedes Segment erhält eine Asset Management Gesellschaft den Auftrag, den hierin enthaltenen Teilbetrag nach speziellen, vom Pensionsfonds vorgegebenen Investitionsrichtlinien, anzulegen. Nach diesem Auftrag richtet sich die Auswahl der Einzeltitel. Die Depotbank und die Kapitalverwaltungsgesellschaften überprüfen die Einhaltung der vertraglichen Anlagerichtlinien ebenso wie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Durch die Anlageorientierung an dem Cashflow-Profil der abzudeckenden Verpflichtungen und die kurzfristige Veräußerbarkeit der meisten Investments werden die Liquiditätserfordernisse für den Pensionsplan hinreichend berücksichtigt.

Die Risikotragfähigkeit bildet einen wichtigen Entscheidungsfaktor für die Steuerung unseres Unternehmens. Diesbezüglich führen wir regelmäßig Analysen mit einer ALM-Studie durch. Darüber hinaus werden die Ergebnisse von Value at Risk Analysen und Stresstests berücksichtigt. Als besonders relevante Risiken für das Asset-Liability-Management werden die Kapitalanlagerisiken (Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken) und die biometrischen Risiken (Langlebigkeit, Invalidität und Tod) erfasst und gesteuert.

Bei der ALM-Studie werden mögliche zukünftige Leistungsverpflichtungen und mögliche Zusammensetzungen des Planvermögens (Portfolien) mit Hilfe eines stochastischen Modells simuliert. Damit lassen sich zentrale Ziel- und Ergebnisgrößen beurteilen. Die strategische Allokation für das Sicherungsvermögen wird aus den effizienten Portfolien ausgewählt und die damit verbundenen Risiken analysiert. Besondere Beachtung findet hierbei das Verlustrisiko auf der Anlageseite. Das Risiko aus der Volatilität der Marktwerte der Aktiva wird durch die geeignete Mischung und Streuung der Anlage und zusätzlich durch ein regelbasiertes Wertsicherungskonzept begrenzt.

4.

Berücksichtigung ökologischer, sozialer und die Unternehmensführung betreffender Belange bei der Kapitalanlage

Der Pensionsfonds strebt in der Kapitalanlage in erster Linie eine risikokontrollierte und verantwortungsbewusste Anlagepolitik an. Die wirtschaftlichen Auswirkungen und Risiken von ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung (ESG) betreffenden Kriterien werden hierbei auch berücksichtigt ohne dabei die gesetzlichen Anforderungen für nachhaltige Produkte in jeder Hinsicht zu erfüllen. Für die Kapitalanlage sind nur Asset Manager mandatiert, die die UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) unterzeichnet haben. Darüber hinaus wurde in den Aktienmandaten der Ausschluss von Herstellern von Streumunition auf der Grundlage der UN Konvention vom 03. Dezember 2008 vereinbart. Die Asset Manager treffen Ihre Anlageentscheidungen im Interesse der Anleger und berücksichtigen dabei die wirtschaftlichen Auswirkungen und Risiken von ESG-Kriterien. Unsere Asset Manager sind angehalten, bei Investitionsentscheidungen unverhältnismäßig nachteilige Auswirkungen auf die Kapitalanlage zu vermeiden. Dies umfasst auch nachteilige Auswirkungen aus ESG-Kriterien. Derzeit haben wir noch nicht genug Einblick um mit hinreichender Genauigkeit Vorgaben zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren machen zu können. In den halbjährlichen Anlageausschuss-Sitzungen mit den Asset Managern wird regelmäßig die Integration von ESG in den Investmentprozess thematisiert und ein diesbezügliches Reporting gegebenenfalls vorgestellt. Die Vergütungspolitik innerhalb der Organisation begünstigt das Eingehen von Nachhaltigkeitsrisiken nicht.

5.

Überprüfung der Anlagepolitik

Die Anlagepolitik wird vom Vorstand des Pensionsfonds jährlich überprüft. Anpassungen werden unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Vorgaben (z.B. in Übereinstimmung mit dem Kapitalanlagerundschreiben 11/​2017 (VA)) vorgenommen. Für unterjährige Anpassungen der Anlagepolitik sind derzeit keine auslösenden Kriterien vorstellbar.

6.

Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 134b, 134c AktG

6.1

Erklärung der IBM Deutschland Pensionsfonds AG zur Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht und Abstimmverhalten gem. § 134b Abs. 1 bis 4 AktG

Die IBM Deutschland Pensionsfonds AG verweist hinsichtlich § 134b Abs. 1 bis 4 AktG (Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht und Abstimmverhalten) aufgrund § 134b Abs. 5 Satz 2 AktG auf die unten angegebene Internetseite des Vermögensverwalters:

Universal Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70,
60486 Frankfurt am Main
https://www.universal-investment.com/de/mitwirkungspolitik

6.2

Offenlegungspflichten der IBM Deutschland Pensionsfonds AG zur Anlagestrategie und zu Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern gem. § 134c AktG

Die Anlagestrategie ist unter den Punkten 2. und 3. dieser Erklärung beschrieben. Eine darüber hinausgehende Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der jeweiligen Gesellschaft bei der Anlageentscheidung ist nicht vertraglich mit dem Vermögensverwalter vereinbart, da die Steuerung der Anlage durch übergeordnete Kriterien bezogen auf das Gesamtportfolio geregelt wird.

Jegliche Vereinbarungen mit eingesetzten Vermögensverwaltern basieren auf marktüblichen Vertragsgestaltungen. Die Verträge sind in der Regel unbefristet ausgestaltet, können aber kurzfristig gekündigt werden. Eine Wertpapierleihe findet derzeit nicht statt. Die Vergütung des Vermögensverwalters ist ebenfalls marktüblich ausgestaltet, wobei vor allem Gebührensätze in Abhängigkeit des verwalteten Vermögens vereinbart werden. Mit dem Vermögensverwalter bestehen keine Vereinbarungen bezüglich des Portfolioumsatzes und der angestrebten Portfolioumsatzkosten, da die Steuerung der Anlage durch übergeordnete Kriterien bezogen auf das Gesamtportfolio geregelt wird.

Die Ausübung der Aktionärsrechte wird durch den Vermögensverwalter vorgenommen und wird in dessen Mitwirkungspolitik angemessen geregelt. Die Leistungsbewertung des Vermögensverwalters erfolgt anhand von Rendite-/​ Risikokennzahlen ebenso wie das Risiko- und Compliancemanagement auf fortlaufender Basis. Zusätzlich erfolgt quartalsweise eine qualitative Leistungsbewertung des Vermögensverwalters anhand interner Kriterien.

7.

Gültigkeit

Die Grundsätze der Anlagepolitik treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

TAGS:
Comments are closed.