AQUANOVA AG
Darmstadt
Einladung an unsere Aktionäre
zur Teilnahme an der Hauptversammlung
der
AQUANOVA AG
Birkenweg 8 – 10
64295 Darmstadt
Die Aktionäre der AQUANOVA AG werden hiermit zu einer am
28. April 2021 um 10:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
(Birkenweg 8 – 10 / 64295 Darmstadt)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
TAGESORDNUNG
TOP 1: |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichtes für die AQUANOVA AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Die Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der AQUANOVA AG, Birkenweg 8-10, 64295 Darmstadt, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. |
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TOP 2: |
Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 2.840.150,75 € bildet mit dem Verlustvortrag in Höhe von 1.040.312,93 € den Bilanzgewinn in Höhe von 1.799.837,82 €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 in Höhe von insgesamt 1.799.837,82 EUR wie folgt zu verwenden:
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TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem Mitglied des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. |
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TOP 4: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. |
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TOP 5: |
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Um den in letzter Zeit gestiegenen Anforderungen an die Tätigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung zu tragen, soll die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten beginnend ab dem Geschäftsjahr 2021 folgende Vergütung:
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft schriftlich an die in der Einladung hierfür mitgeteilte Adresse bis spätestens Mittwoch, 21. April 2021, 24:00 Uhr, unter Angabe des Anteilsbesitzes zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Anteilsbesitzes einen geeigneten Nachweis zu verlangen. Bestehen an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Die Anmeldung muss in deutscher Sprache erfolgen.
Alternativ kann der Aktionär erklären, an der Hauptversammlung in elektronischer Form teilzunehmen. Die Gesellschaft wird dem Aktionär hiernach die Zugangsdaten für diese Form der Teilnahme in Schriftform übermitteln.
Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung in elektronischer Form:
Aufgrund der gegenwärtig bestehenden COVIC-19-Pandemie hat der Vorstand gemäß Artikel 2 § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (kurz: COVZvRMG) vom 27.03.2020 in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG entschieden, auch eine Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu ermöglichen. Dies umfasst auch die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrates nach § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG. Soweit sich Aktionäre für eine Teilnahme an der Hauptversammlung in elektronischer Weise entscheiden, erfolgt die Stimmrechtsausübung und die Fragemöglichkeit ebenfalls in elektronischer Form.
Darmstadt, im März 2021
AQUANOVA AG
Der Vorstand