Deutsche Konsum REIT-AG: Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Deutsche Konsum REIT-AG

Broderstorf

WKN: A14KRD
ISIN: DE000A14KRD3

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

I. Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG hat am 11. März 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 10. März 2026 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 17.577.969,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/​I). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise nach Maßgabe des Beschlusses auszuschließen. Zugleich wurde das Genehmigte Kapital 2020/​I aufgehoben.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 6 (einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses) ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 28. Januar 2021 veröffentlicht worden ist.

Der Beschluss wird in das Handelsregister eingetragen.

II. Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen

Unter Aufhebung der zuvor bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen hat die Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG am 11. März 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. März 2026 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten sowie von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je EUR 1,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Sie können auch durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben werden.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 (einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses) ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 28. Januar 2021 veröffentlicht worden ist.

III. Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG hat am 11. März 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, das Grundkapital unter Abänderung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 5. März 2020 um bis zu EUR 9.577.969,00 durch Ausgabe von bis zu 9.577.969 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß der von der Hauptversammlung ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der von der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie, jeweils ganz oder teilweise, von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen gemäß der von der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigung Gebrauch gemacht wird und/​oder Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 (einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses) ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 28. Februar 2021 veröffentlicht worden ist.

Der Beschluss wird in das Handelsregister eingetragen.

IV. Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Die Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG hat am 11. März 2021 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, die Gesellschaft bis zum 10. März 2026 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und den Vorstand zur Verwendung der erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu ermächtigen. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können ohne einen weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 8 (einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses) ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 28. Januar 2021 veröffentlicht worden ist.

V. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten

Die Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG hat am 11. März 2021 des Weiteren unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, die unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien dahingehend zu ergänzen, dass der Erwerb auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen (zusammen „Derivate“) durchgeführt werden kann.

Die Veräußerung und die Einziehung von unter Einsatz von Derivaten erworbenen eigenen Aktien dürfen nach Maßgabe der unter Tagesordnungspunkt 8 festgesetzten Regeln erfolgen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 9 ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 28. Januar 2021 veröffentlicht worden ist.

 

Potsdam, im März 2021

Deutsche Konsum REIT-AG

Der Vorstand

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