Mr. Wash Autoservice AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Mr. Wash Autoservice AG

Essen

WERTPAPIER-KENN-NR.: A2E 417
ISIN: DE000A2E4176
(vormals WKN 775910 bzw. ISIN DE0007759102)

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionärinnen und Aktionäre der Mr. Wash Autoservice AG
(nachfolgend auch „Mr. Wash AG“ genannt) mit Sitz in Essen

werden hiermit zu der am

Freitag, den 30. April 2021, 10:00 Uhr

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Die Hauptversammlung findet an unserem Standort,

Mr. Wash Autoservice AG,
40470 Düsseldorf, Münsterstraße 287,

statt.

HINWEIS

Die Gesundheit unserer Aktionärinnen und Aktionäre, Aktionärsvertreterinnen und Aktionärsvertreter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt uns sehr am Herzen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden daher von uns sehr sorgfältig beobachtet. Sollte nach unserer Einschätzung oder aufgrund hoheitlicher Vorgaben die Hauptversammlung nicht oder nicht in der vorgesehenen Form durchgeführt werden können, werden wir uns umgehend um Alternativen bemühen; die Aktionärinnen und Aktionäre werden hierüber unverzüglich informiert werden.

TAGESORDNUNG DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
DER MR. WASH AUTOSERVICE AG AM 30. APRIL 2021

1.

BERICHTERSTATTUNG ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses einschließlich Anhang und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 am 05. März 2021 gebilligt, der damit festgestellt ist. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einschließlich Anhang und Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns sind den Aktionärinnen und Aktionären zugänglich zu machen und sind, vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre ausgelegt und zusätzlich unter der Internet-Adresse

http:/​/​www.mrwash.org/​hv2021

abrufbar. Jeder Aktionärin und jedem Aktionär der Mr. Wash AG werden auf Verlangen unverzüglich und kostenlos die vorstehend genannten Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Diese Dokumente liegen während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre aus.

2.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2020 in Höhe von EUR 18.185.254,02 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von € 1,00 Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie; bei
8.000.000 dividendenberechtigten Stückaktien beträgt der auszuschüttende
Gesamtbetrag an die Aktionärinnen und Aktionäre:

EUR

8.000.000,00

Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: EUR 9.000.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 1.185.254,02

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

3.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES VORSTANDES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die wbw holup GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ratinger Straße 25 in 40213 Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, Nachweis des Anteilsbesitzes

1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die vom Beginn des 6. Tages vor der Hauptversammlung der Gesellschaft im Aktienregister eingetragen worden sind. Der Tag der Hauptversammlung sowie der letzte Tag der Eintragung im Aktienregister sind für die Berechnung dieser Frist nicht mitzurechnen; d.h. die Eintragung muss bis spätestens Freitag, den 23. April 2021, 24.00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft erfolgt sein.

Des Weiteren können an der Hauptversammlung der Gesellschaft nur die Aktionärinnen und Aktionäre teilnehmen, die sich ordnungsgemäß spätestens bis zum Freitag, den 23. April 2021, 24.00 Uhr, unter der in der Einberufung nachfolgend hierfür mitgeteilten Anschrift in deutscher oder in englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben.

2.

Die Mitteilung über die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß vorstehender Ziffer 1. muss bei der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) unter der folgenden Adresse zugehen:

Mr. Wash Autoservice AG
Der Vorstand/​HV 2021
Postfach 10 25 03
45025 Essen

oder per Telefax: 0201 – 22088040

oder per E-Mail: hauptversammlung@mrwash.de

Allgemeine Hinweise

1.

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens 05. April 2021, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend angegebenen Adresse zugegangen sein.

Mr. Wash Autoservice AG
Der Vorstand/​HV 2021
Postfach 10 25 03
45025 Essen

oder per Telefax: 0201 – 22088040

oder per E-Mail: hauptversammlung@mrwash.de

Die betreffenden Aktionärinnen und Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 S.3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der erforderlichen Anzahl von Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Bei der Fristberechnung sind § 70 und § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und außerdem unter der Internetadresse

http:/​/​www.mrwash.org/​hv2021

zugänglich gemacht.

2.

Anträge von Aktionärinnen und Aktionären gemäß § 126 AktG zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis spätestens 15. April 2021, 24:00 Uhr, ausschließlich an den Vorstand der Mr. Wash Autoservice AG zu richten, und zwar entweder per Post an die folgende Anschrift:

Mr. Wash Autoservice AG
Der Vorstand/​HV 2021
Postfach 10 25 03
45025 Essen

oder per Telefax: 0201 – 22088040

oder per E-Mail: hauptversammlung@mrwash.de

Alle nach Maßgabe des § 126 AktG zugänglich zu machenden Anträge werden mit dem Namen der Aktionärin oder des Aktionärs und der Begründung sowie mit einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten zugänglich gemacht. Begründungen brauchen gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen betragen.

Aktuelle Hinweise

Aufgrund der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 weisen wir darauf hin, dass wir beabsichtigen, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre unserer Hauptversammlung zu ergreifen. Grundlage sind insbesondere die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, der Gesundheitsbehörden sowie die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dies kann die folgenden Maßnahmen umfassen: (i) kurzfristige Absage und Neuterminierung der Hauptversammlung, (ii) gesundheitliche Überprüfungen bei der Einlasskontrolle, (iii) Erfassung sämtlicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Hauptversammlung mittels Formblättern, um eine mögliche Infektionskette später nachvollziehen zu können, (iv) Übermittlung des Teilnehmerverzeichnisses sowie eines Tischplans der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die jeweiligen Gesundheitsämter (nach Aufforderung).

In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage im April 2021 bitten wir Sie, jeweils sorgfältig zu entscheiden, ob ihre persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung vor dem Hintergrund Ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit der anderen Aktionärinnen und Aktionäre verantwortbar ist. Als Alternative stehen Ihnen die Möglichkeiten der Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte zur Verfügung.

 

Essen, im März 2021

Mr. Wash Autoservice AG

Der Vorstand

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