Kyros B AG
München
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 S. 1 AktG
Die Siemens Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Berlin und München hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört und damit zugleich – auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG – mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört.
München, im März 2021
Der Vorstand
Comments are closed.