Koch Gruppe Automobile AG
Berlin
Einladung zur außerordentlichen Beschlussfassung der Vorzugsaktionäre zur Fassung eines Sonderbeschlusses gemäß § 141 Abs. 3 AktG
Die Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, 28. April 2021, 13.30 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marzahner Chaussee 219, 12681 Berlin stattfindenden außerordentlichen Beschlussfassung der Vorzugsaktionäre zur Fassung eines Sonderbeschlusses gemäß § 141 Abs. 3 AktG eingeladen.
Tagesordnung
Einziger Tagesordnungspunkt ist:
Temporäre Senkung der garantierten Dividende der Vorzugsaktionäre |
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Das Grundkapital der Koch Gruppe Automobile AG ist in 4.450.000 Stammaktien und 2.672.360 Vorzugsaktien mit einer garantierten Dividende der Vorzugsaktien in Höhe von 4% p.a. (d.h. absolut 4 Cent pro Aktie p.a.) eingeteilt. Auf Grund der wirtschaftlichen Situation in Folge der Auswirkung der COVID-19-Pandemie soll die garantierte Dividende der Vorzugsaktien temporär herabgesenkt werden. Hierzu hat die Koch Gruppe Automobile AG zu einer ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 28. April 2021, 12.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marzahner Chaussee 219, 12681 Berlin eingeladen. Vorstand und Aufsichtsrat schlugen vor, bei dieser ordentlichen Hauptversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:
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Gemäß § 141 Abs. 3 AktG haben die Vorzugsaktionäre in einer gesonderten Versammlung über den zufassenden Hauptversammlungsbeschluss ihre Zustimmung durch einen Sonderbeschluss zu erklären. |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, einen Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre gemäß § 141 Abs. 3 AktG mit folgendem Inhalt zu fassen:
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Teilnahme und Stimmberechtigung
Berechtigt, zur Teilnahme an der Beschlussfassung des Sonderbeschlusses gemäß § 141 Abs. 3 AktG sind alle Vorzugsaktionäre bzw. deren bevollmächtigte Vertreter. Stammaktionäre haben keinen Zutritt zu der gesonderten Versammlung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden an der gesonderten Versammlung teilnehmen.
Der geeignete Nachweis der jeweiligen Berechtigung obliegt dem einzelnen Vorzugsaktionär.
Zum geeigneten Nachweis der Berechtigung wird gebeten, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes soll sich auf den 7. April 2021, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sollen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 22. April 2021, 24:00 Uhr unter folgender Adresse übermittelt werden:
Koch Gruppe Automobile AG
c/o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen
Fax-Nr. +49 (0) 421 897604-44
Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de
Da die Koch Gruppe Automobile AG Vorkehrungen zur Erfüllung der besonderen Hygieneregelungen treffen wird, ist sichergestellt, dass die Aktionäre an der gesonderten Versammlung ohne ein erhöhtes Gesundheitsrisiko im Wege einer Präsenzveranstaltung teilnehmen können. Die gesonderten Versammlung wird daher nicht nach dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftung- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie als reine Internet-Versammlung ohne eine physische Präsenz der Vorzugsaktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Die Einladung erfolgt zu einer Präsensveranstaltung.
Berlin, im März 2021
Koch Gruppe Automobile AG
Der Vorstand