Tick Trading Software Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

tick Trading Software Aktiengesellschaft

Düsseldorf

– Wertpapier-Kenn-Nummer A0LA30 –
– ISIN DE000A0LA304
– Börse: TBX –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der tick Trading Software Aktiengesellschaft
in Form einer präsenzlosen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 29. April 2021 ab 11:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung soll vor dem Hintergrund der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 als präsenzlose („virtuelle“) Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden.

Die Hauptversammlung wird im Internet für angemeldete Aktionäre übertragen; Stimmabgabe, Widerspruchseinlegung und Fragestellung werden ermöglicht. Aktienrechtlicher Ort der Hauptversammlung ist das Büro der Gesellschaft in der Berliner Allee 59 in 40212 Düsseldorf. Dort ist jedoch eine persönliche Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern – mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters – nicht vorgesehen und nicht möglich.

TAGESORDNUNG:

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2020, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019/​2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss zum 30. September 2020 mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​2020 wurde von der DHPG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, geprüft und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen.

Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter

http:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Der ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 2.090.297,18 EUR darf nach § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 57.731,27 EUR nicht zur Ausschüttung an die Anteilseigner verwendet werden. Der gesperrte Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Dieses zwingende gesetzliche Gewinnausschüttungsverbot ist die Folge der vorgenommenen Aktivierung latenter Steuern.

Vom hiernach verbleibenden höchstens ausschüttungsfähigen Betrag von 2.032.565,91 EUR soll eine Dividende von 2,01 EUR je Aktie gezahlt werden. Um dies rechnerisch zu ermöglichen, wird gemäß § 17 Abs. 4 (b) der Satzung zur Betragsglättung ein weiterer Teilbetrag von 9.500,91 EUR einbehalten und ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen, so dass sich ein Gesamtausschüttungsbetrag von 2.023.065,00 EUR ergibt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der für das Geschäftsjahr 2019/​2020 ausgewiesene Bilanzgewinn von 2.090.297,18 EUR wird wie folgt verwendet:

Bilanzgewinn 2.090.297,18 EUR
Dividendenausschüttung: 2,01 EUR je Aktie
bei 1.006.500 Aktien Ausschüttung insgesamt mithin
2.023.065,00 EUR
Einstellung in Gewinnrücklagen –,– EUR
Gewinnvortrag 67.232,18 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019/​2020 amtierenden Mitglieder des Vorstands zu beschließen.

Dies betrifft neben dem im gesamten Geschäftsjahr amtierenden Vorstandsmitglied Herrn Gerd Goetz zeitanteilig auch die Herren Matthias Hocke (1. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2019) und Carsten Schölzki (1. Januar 2020 bis 30. September 2020).

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019/​2020 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen.

Dies betrifft neben den im gesamten Geschäftsjahr amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Herren Ingo Hillen, Götz Röhr und Dr. Simon-Alexander Zeidler zeitanteilig auch Herrn Matthias Hocke als weiteres Aufsichtsratsmitglied (1. September 2020 bis 30. September 2020).

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/​2021 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

a)

Anpassung der Aufsichtsratsgröße in § 7

Die Größe des Aufsichtsrats soll auf drei Mitglieder reduziert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen hierzu vor, in § 7 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft das Wort „vier“ durch das Wort „drei“ zu ersetzen; Absatz 1 lautet dann:

„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen.“

b)

ARUG II (Form der Anmeldung)

Durch die deutsche Umsetzung der Vorgaben der fortgeschriebenen EU-Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) haben sich Änderungen im Aktiengesetz ergeben, die in der Satzung der Gesellschaft nachvollzogen werden sollen.

§ 13 Absatz 1 der Satzung lautet derzeit auszugsweise wie folgt:

„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform angemeldet haben.“

Das Formerfordernis soll im Hinblick auf neue Entwicklungen flexibler ausgestaltet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen hierzu vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 13 Absatz 1 Satz 1 der Satzung erhält folgenden neuen Wortlaut:

„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform oder auf einem sonstigen, von der Gesellschaft näher zu bestimmenden elektronischen Weg angemeldet haben.“

c)

ARUG II (Form des Besitznachweises)

§ 13 Absatz 2 der Satzung lautet derzeit auszugsweise wie folgt:

„Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz erforderlich, der sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen hat.“

Die Bezugnahme auf ein „depotführendes Institut“ soll durch einen vom Letztintermediär gemäß § 67c Abs.3 AktG nF auszustellenden oder zu übermittelnden Nachweis ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen hierzu vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 13 Absatz 2 Satz 2 der Satzung erhält folgenden neuen Wortlaut:

„Dazu genügt ein Nachweis entsprechend § 67c Abs. 3 AktG.“

d)

Online-Teilnahme an Hauptversammlungen

§ 16 der Satzung lautet derzeit:

„§ 16 Übertragung der Hauptversammlung

(1) Eine Übertragung der Hauptversammlung im Internet ist zulässig.

(2) Der Vorstand entscheidet über die Durchführung, den Ablauf und die Einzelheiten der Übertragung. Die Aktionäre sind vor der Hauptversammlung über eine Übertragung im Internet zu informieren.“

Eine weitergehende Ermächtigung zur Nutzung von modernen Medien bei Hauptversammlungen der Gesellschaft enthält die Satzung nicht. Um insoweit für die Zukunft die Flexibilität zu erhöhen, sollen weitere Möglichkeiten der Ausübung von Teilnahmerechten auf elektronischem Wege zugelassen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen hierzu vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 16 der Satzung erhält folgenden neuen Wortlaut:

„§ 16 Übertragung der Hauptversammlung, Online-Hauptversammlung

(1) Eine Übertragung der Hauptversammlung im Internet ist zulässig.

(2) Der Vorstand entscheidet über die Durchführung, den Ablauf und die Einzelheiten der Übertragung. Die Aktionäre sind vor der Hauptversammlung über eine Übertragung im Internet zu informieren.

(3) Der Vorstand kann vorsehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.

(4) Der Vorstand kann vorsehen, dass die Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl).

(5) Aufsichtsratsmitglieder dürfen an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen, wenn

(a) sie ernstlich erkrankt sind,

(b) eine Anreise von mehr als 500 Kilometern erforderlich würde,

(c) behördliche Anordnungen oder Empfehlungen der Anreise oder persönlichen Teilnahme entgegenstehen.“

7.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Die Aufsichtsratsmitglieder Ingo Hillen und Dr. Simon-Alexander Zeidler haben mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 ihre Ämter niedergelegt. Die beiden weiteren Aufsichtsratsmitglieder Matthias Hocke und Götz Röhr verbleiben im Amt. In den unter Berücksichtigung der Satzungsänderung zu TOP 6 a) dieser Hauptversammlung aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft ist mithin eine weitere Person zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab dem Ende dieser Hauptversammlung vom 29. April 2021 und bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/​2025 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Miriam Schäfer, Kerpen, geb. 03. Januar 1984, Rechtsanwältin in Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Köln.

Frau Schäfer ist Salaried Partnerin und Rechtsanwältin in der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek am Kölner Standort. Ihr Schwerpunkt umfasst die Beratung von insbesondere mittelständischen börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen im Gesellschafts-, Aktien- und Kapitalmarktrecht.

Die Kandidatin hat keine weiteren Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien inne.

Der Aufsichtsrat wird sich nach § 95 S. 1, 96 Abs. 1 5. Var. AktG, § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in ihrer heute unter Tagesordnungspunkt 6 a) zu beschließenden, neuen Fassung aus drei Anteilseignervertretern zusammensetzen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Es ist nach Einschätzung des derzeit amtierenden Aufsichtsrats vorgesehen, nach der Hauptversammlung Herrn Matthias Hocke als neuen Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen.

Beschränkung auf eine präsenzlose („virtuelle“) Hauptversammlung

Die Hauptversammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten – mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters – statt. Aktionären werden Teilnahmerechte vor allem durch die vollständige Übertragung der Hauptversammlung im Internet sowie durch Stimmabgabe im Wege von Briefwahl sowie Bevollmächtigungs- und Weisungsmöglichkeiten am Tag der Hauptversammlung bis zum Schluss der Debatte resp. der Fragenbeantwortung gewährt. Zudem ist die elektronische Einreichung von Fragen bis zum 27. April 2021, 24:00 Uhr, möglich. Die Einzelheiten werden nachfolgend erläutert.

Grundlage dessen sind neben den Regelungen des Aktienrechts die Sonderbestimmungen des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie („Covid-19G/​GesR“ vom 27. März 2020, BGBl. I, 570, mit Geltungsverlängerung durch VO vom 20.10.2020, BGBl. 2258, (GesRGenRCOVMVV) und Änderung durch Art. 11 des G. zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens etc. vom 22.12.2020, BGBl. 3328).

Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung, Nachweis des Aktienbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 22. April 2021 zugeht.

Ebenfalls bis zum Ablauf des 22. April 2021 ist der Gesellschaft von den Aktionären ein von ihrem depotführenden Institut oder Letztintermediär in Textform erstellter besonderer Nachweis ihres Aktienbesitzes zu übermitteln; der Nachweis muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr) des 08. April 2021 („Record Date“) beziehen. Ein Nachweis im Sinne von § 67c Abs. 3 AktG genügt in jedem Falle. Der Nachweis ist zusätzlich zur Anmeldung erforderlich. Ob nach dem Stichtag die Aktien noch weiter gehalten werden, ist für die Teilnahmeberechtigung unerheblich. Eine Beschränkung der Verfügbarkeit der Aktien ist mit diesem Record Date nicht verbunden.

Die Anmeldung und der Besitznachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

tick Trading Software AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 21027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

HV-Portal, Zugangsdaten für Login

Zur Abwicklung der Hauptversammlung dient im Wesentlichen ein Onlineservice, das sogenannte HV-Portal. Dieses ermöglicht u.a. die Teilnahme an der Internetübertragung der Hauptversammlung, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die elektronische Widerspruchseinlegung und die elektronische Frageneinreichung. Diese Frageneinreichung ist bis zum 27. April 2021 (24:00 Uhr) möglich.

Bestätigungen des Eingangs der elektronisch abgegebenen Stimmen gem. § 118 Abs. 1 S. 3 AktG sowie zur Aufzeichnung und Zählung der Stimmen gem. § 129 Abs. 5 AktG werden dort ebenfalls ermöglicht.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten die angemeldeten Aktionäre oder Aktionärsvertreter als Zugangsberechtigung für das HV-Portal ihre Stimmrechtskarte mit einer Nummer sowie einem Zugangspasswort (gemeinsam: „Logindaten“). Hiermit ist voraussichtlich ab 08. April 2021 der Zugang zum Portal unter

http:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

möglich.

Bei technischen Fragestellungen oder Zugangsproblemen können sich Aktionäre und Aktionärsvertreter auch zu üblichen Geschäftszeiten (08:00 -18:00 Uhr) an die Hotline unter der Nummer +49 (0)89 21027-220 wenden.

Übertragung der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre der Gesellschaft in voller Länge im Internet unter

http:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

übertragen. Eine Aufzeichnung ist nicht vorgesehen. Für den Zugang werden die Logindaten benötigt. Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des HV-Portals benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät und eine Internetverbindung. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, so benötigen Sie einen aktuellen Browser, z.B. Edge, Chrome, Mozilla Firefox oder Safari und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.

Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Systems kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen.

Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für die Durchführung der Hauptversammlung über das Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den unten genannten Möglichkeiten zur Rechteausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

Eine weitergehende umfassende „Online-Teilnahme“ an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist mit der Übertragung nicht verbunden.

Abstimmung durch sog. Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht unmittelbar – ohne einen Bevollmächtigten und ohne persönliche Anwesenheit – ausüben, durch die sogenannte Briefwahl. Die Briefwahl ist zu allen abstimmungsbedürftigen Tagesordnungspunkten, nicht nur bei Wahlen, möglich. Eine Briefwahl ist ausschließlich elektronisch unter Verwendung des HV-Portals und nur bis zum Eintritt in die Abstimmungen am Tage der Hauptversammlung möglich. Angemeldete Aktionäre können nach Erhalt der Legitimation im HV-Portal zu allen Abstimmungspunkten ihr Abstimmungsverhalten durch Anklicken in einer entsprechenden Bildschirmmaske vorgeben. Ein Widerruf der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen und eine Modifikation des Abstimmungsverhaltens sind ebenfalls im HV-Portal vorgesehen und bis zum Eintritt in die Abstimmungen am Tage der Hauptversammlung möglich. Ein Widerruf der Briefwahlstimmabgabe ist auch auf sonstigem Wege möglich und muss bis zum Eintritt in die Abstimmungen am Tage der Hauptversammlung erfolgen. Es kann auch von der Briefwahl zur Stimmabgabe durch Bevollmächtigung gewechselt werden, wenn zuvor ein Widerruf der Briefwahlstimmabgabe erfolgte. Verfügt ein Aktionär oder Aktionärsvertreter über mehrere Stimmrechtskarten, ist für die Stimmabgaben aus den unterschiedlichen Beständen jeweils ein einzelner Login erforderlich, um alle Stimmen des Betreffenden zu erfassen.

Auch Bevollmächtigte – mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters – können an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel einen Intermediär, ein depotführendes Institut, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person oder Institution ihrer Wahl ausüben lassen. In diesem Fall ist eine rechtzeitige Bevollmächtigung durch den Aktionär erforderlich. Ein Formular zur Vollmachtserteilung befindet sich auf der Rückseite der Stimmrechtskarte und kann auch von der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Auch Bevollmächtigte – mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters – können an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen.

Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären zudem an, die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen und sich von diesen in der Hauptversammlung nach Maßgabe erteilter Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt.

Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Stimmrechtskarte. Um den rechtzeitigen Erhalt einer Stimmrechtskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei dem depotführenden Institut resp. Letztintermediär eingehen.

Die Stimmrechtsvertreter nehmen Vollmachten und Weisungen am Tage der Hauptversammlung bis zum Eintritt in die Abstimmungen über das HV-Portal entgegen.

Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären mit der Stimmrechtskarte übersandt werden.

Form und Übermittlung der Vollmachten

Vollmachten, auch die den Stimmrechtsvertretern erteilten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Das Formerfordernis gilt nicht bei einer Vollmachtserteilung an Intermediäre im Sinne des § 67a Abs. 4 AktG oder an die einem Intermediär gleichgestellten Institutionen oder Personen gem. § 135 Abs. 8 AktG (z.B. Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder geschäftsmäßige Stimmrechtsvertreter).

Eine postalische Übermittlung sowie Zusendung per E-Mail und Fax an die Gesellschaft kann bis zum 28. April 2021, 24:00 Uhr, (Eingang) unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft erfolgen.

Bevollmächtigungen an die Stimmrechtsvertreter, Weisungen, Weisungsänderungen und ein Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter können jederzeit nach Erhalt der Logindaten auch im HV-Portal erfolgen und sind dort bis zum Beginn der Abstimmungen am Tage der Hauptversammlung möglich.

Anmeldung und Aktienbesitznachweis auch bei Vollmachtserteilung stets erforderlich

Auch bei einer Vertretung durch Bevollmächtigte sind in allen Fällen eine wirksame und rechtzeitige Anmeldung und die rechtzeitige Übermittlung eines Aktienbesitznachweises des depotführenden Instituts resp. Letztintermediärs erforderlich.

Einreichung von Fragen

Aktionären ist ein Fragerecht einzuräumen. Der Vorstand hat entschieden, in Übereinstimmung mit § 1 Absatz 2 COVID-19G/​GesR ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären die Möglichkeit einzuräumen, im Wege der elektronischen Kommunikation bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung Fragen einzureichen. Die Fragen können ausschließlich über das HV-Portal unter

http:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

eingereicht werden und müssen bis zum 27. April 2021, 24:00 Uhr, übermittelt sein.

Über die Art der Fragenbeantwortung entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freien Ermessen (§ 1 Absatz 2 Satz 2 COVID-19G/​GesR).

Teilnehmerverzeichnis

Das Teilnehmerverzeichnis zur Hauptversammlung wird angemeldeten Aktionären im Internetportal in der Rubrik „Dokumente“ zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Einlegung von Widersprüchen

Gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19G/​GesR soll Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, auch ohne persönliche Anwesenheit in der Hauptversammlung die Möglichkeit eingeräumt werden, Widerspruch zu Protokoll des Notars zu erklären. Dies erfolgt ausschließlich über das HV-Portal. Ein Widerspruch wird dem Notar während der gesamten Hauptversammlung unverzüglich und vollautomatisch zugeleitet. Diese elektronische Widerspruchsmöglichkeit ist vom Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Ende freigeschaltet. – Auch Bevollmächtigte können Widerspruch einlegen. Eine Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Erklärung eines Widerspruchs zu beauftragen, besteht hingegen nicht.

Sonstige Hinweise und Erläuterungen

Rechte von Aktionären bezüglich der Teilnahme an der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 1.006.500 Aktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien; alle ausgegebenen Aktien begründen grundsätzlich Teilnahme- und Stimmrechte. Bei Abstimmungen über bestimmte Punkte der Tagesordnung gelten bezüglich einzelner Aktionäre gesetzliche Stimmverbote. Aktionäre haben u.a. das Recht, unter den oben genannten Voraussetzungen (Anmeldung, Nachweis) im Rahmen der Regelungen dieser Einberufung an der Übertragung der Hauptversammlung teilzunehmen, Fragen einzureichen, vor der Hauptversammlung Anträge zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen und ihre Stimme vor und in der Hauptversammlung durch die benannten Stimmrechtsvertreter oder durch elektronische Briefwahl abzugeben oder elektronisch Widerspruch zu Protokoll einzulegen. Sie sind darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, in schriftlicher Form (nicht per Telefax oder Mail) bis zum Sonntag, 04. April 2021, 24:00 Uhr (eingehend), eine Erweiterung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Tagesordnung zu verlangen.

Einreichung von Anträgen von Aktionären

Tagesordnungserweiterungsverlangen sowie sonstige Anträge und abweichende Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

tick Trading Software AG
Berliner Allee 59
40212 Düsseldorf
Fax: +49(0)211-781767-29
E-Mail: ir@tick-TS.de

Anderweitig adressierte oder verspätet zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Für Tagesordnungserweiterungsverlangen ist zur Wahrung der dabei geltenden Schriftform eine Telefaxübermittlung nicht ausreichend.

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die uns bis zum 14. April 2021, 24:00 Uhr, zugehen, im Internet nach Maßgabe des § 126 AktG unter

http:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

veröffentlichen.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen von Aktionären werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht werden.

Bei einer präsenzlosen Hauptversammlung sind Antragstellungen in der Hauptversammlung nicht vorgesehen und nicht möglich. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind, gelten jedoch kraft gesetzlicher Fiktion gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19G/​GesR als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Verweis auf weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden sich auch im Internet auf der Seite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

Übermittlung von Unterlagen an Aktionäre

Die Einberufungsmitteilungen gemäß § 125 AktG zur Hauptversammlung am 29. April 2021 werden den Aktionären durch die depotführenden Institute oder sonstige Intermediäre übermittelt. Vollmachtsformulare erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte und können auch bei der Gesellschaft unter beiden oben genannten Adressen angefordert werden.

 

Düsseldorf, im März 2021

Der Vorstand

Gerd Goetz                Carsten Schölzki

 

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Die tick Trading Software AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren einschlägigen Gesetze. Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Anhang dieser Einladung und zusätzlich im Internet auf der Webseite zur Hauptversammlung:

https:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

Datenschutzerklärung der tick Trading Software AG

Einführung

Wir, die tick Trading Software AG, nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Die nachfolgende Datenschutzerklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz sicherstellen und welche Arten von Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, z.B. Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre E-Mail-Adressen, die Anzahl der Aktien, oder die Information darüber, welche depotführende Bank Sie verwenden.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Aktiengesetzes (AktG) des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

A.

Verantwortlicher

Die tick Trading Software AG („tick-TS„), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, info@tick-TS.de, ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO„) verantwortlich.

B.

Datenschutzbeauftragter

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der tick Trading Software AG unter

tick Trading Software AG
Oliver Puplinkhuisen
– Datenschutzbeauftragter –
Berliner Allee 59
40212 Düsseldorf

Telefon: 0211/​781767-38
Telefax: 0211/​781767-29
E-Mail: datenschutz@tick-ts.de
C.

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die tick Trading Software AG verarbeitet als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes personenbezogene Daten (Name, Wohnort, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Diese Daten werden insofern verwendet, um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen (z.B. um die Aufsichtsbehörden darüber zu informieren, wenn Aktionäre bestimmte Aktienbesitzzahlen erreichen), sowie um jährliche Hauptversammlungen („Hauptversammlung“) zu organisieren, insbesondere für die Vorbereitung und den Versand der Einladungen, die Ausstellung von Stimm- bzw. Stimmrechtskarten, die Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses, die Bearbeitung der Vollmachten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die für uns geltenden aktienrechtliche Verpflichtungen, Art. 6, Abs. 1 lit. c) DS-GVO. Neben personenbezogenen Daten der Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft gespeichert sind, verarbeitet die Gesellschaft hierbei Daten, die von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von den depotführenden Banken an die Gesellschaft übermittelt werden.

Wir führen unsere Hauptversammlungen entweder als Präsenzveranstaltungen oder präsenzlos unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln („virtuelle Hauptversammlung„) mit der Möglichkeit zur Teilnahme durch elektronische Zuschaltung durch.

Um den Aktionären und ihren Vertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung (z.B. durch Prüfung ihrer Teilnahmeberechtigung) und die Ausübung ihrer Rechte während der Hauptversammlung (einschließlich der Erteilung und des Widerrufs von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen sowie einen ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptversammlung, die Einhaltung von Stimmverboten, eine rechtmäßige Beschlussfassung und Wertung von Stimmen in der Hauptversammlung zu gewährleisten, verarbeiten wir personenbezogene Daten wie Namen, Kontaktdaten, die Registrierungsnummer, die Anzahl der Aktien, das Abstimmungsverhalten und die Ergebnisse, die eingereichten Fragen, Anträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge, Weisungen und Widersprüche unserer Aktionäre und ihrer Vertreter sowie die Login-Daten für unser HV-Portal (Stimmrechtskartennummer und Passwort). Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung sind die für uns geltenden aktienrechtlichen Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

Wenn Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, Fragen, Anträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge oder sonstige Verlangen einzureichen, die während oder vor der Hauptversammlung behandelt oder zugänglich gemacht werden, geschieht dies in der Regel unter Angabe Ihres Namens, den andere Teilnehmer der Hauptversammlung zur Kenntnis nehmen können. Soweit wir nicht gesetzlich verpflichtet sind, Ihren Namen in diesem Zusammenhang zu nennen, ist die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, den anderen Aktionären den Namen des Antragstellers mitzuteilen.

Wenn wir die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung durchführen, besteht für die Aktionäre und ihre Vertreter keine Möglichkeit, physisch an der Versammlung teilzunehmen. Sie können jedoch die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung über das dafür vorgesehene HV-Portal verfolgen. Im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung verarbeiten wir Ihre Stimmrechtskartennummer, Ihr Login-Passwort, die Art der Vollmacht und die personenbezogenen Daten Ihres Vertreters sowie die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erteilten Weisungen und alle anderen von Ihnen im HV-Portal übermittelten Informationen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die für uns geltenden aktienrechtlichen Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist unser berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, Ihnen und Ihren Vertretern das HV-Portal zur Verfügung zu stellen, damit Sie Ihre Aktionärsrechte auf nutzerfreundliche Art ausüben und an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können.

Bei der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft für die Hauptversammlung benannten Stimmrechtsvertreter ist die Vollmachtserklärung von der Gesellschaft nachprüfbar festzuhalten und drei Jahre zugriffsgeschützt aufzubewahren (§ 134 Abs. 3 Satz 5 AktG).

Wenn Sie gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz i.V.m. den Vorgaben in der Einberufung der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung über das HV-Portal vor der Hauptversammlung Fragen einreichen oder in der Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären, verarbeiten wir zu deren Bearbeitung daher Name, Geburtsdatum und Adresse des Aktionärs und die Aktionärsnummer sowie Ihre – soweit angegeben – E-Mail-Adresse. Wenn Sie einen Dritten zur Hauptversammlung bevollmächtigen, verarbeiten wir auch Name und Adresse des Bevollmächtigten. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen auch in diesen Fällen die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

Wenn wir eine virtuelle Hauptversammlung durchführen oder Ihnen das HV-Portal zur Verfügung stellen, damit Sie Ihre Daten bequem verwalten können, erheben und verarbeiten wir bestimmte personenbezogene Daten in den Webserver-Log-Files, wenn Sie unser HV-Portal besuchen und sich einloggen, um an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen, Ihre Daten zu verwalten oder Ihre Aktionärsechte auszuüben:

Datum und Uhrzeit des Abrufs

Meldung, ob der Abruf erfolgreich war

Angeforderte URL

Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), falls Ihr Browser diese Information übermittelt

Typ des verwendeten Webbrowsers und Betriebssystems

IP-Adresse

Port, über den der Zugang erfolgt ist

Innerhalb des Portals durchgeführte Aktionen

Session-ID und Sitzungsdaten

Erfolgreiche An- und Abmeldungen mit Zeitstempel

Ihr Browser übermittelt diese Daten automatisch an uns, wenn Sie unser HV-Portal besuchen.

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen zuvor nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen informieren.

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Rechtsgrundlagen der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-, und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) sowie weiteren anwendbaren relevanten Rechtsvorschriften.

Wir werden Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorab informieren, sofern wir Ihre Daten für einen anderen Zweck als die weiter genannten Zwecke verarbeiten möchten.

Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO)

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Ausübung Ihrer Rechte an der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere für die Stimmrechtsausübung und die Verfolgung der vollständigen Übertragung der virtuellen Hauptversammlung in Bild und Ton, sowie deren Durchführung technisch sowie rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) der DSGVO i.V.m. §§ 118 ff. AktG sowie i.V.m. Art. 2 § 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569) („COVID-Folgenabmilderungsgesetz“).

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu den im AktG vorgesehen Zwecken, insbesondere zur Kommunikation mit Ihnen als unserem Aktionär und zur Abwicklung unserer Hauptversammlungen.

Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen, wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.

Datenverarbeitung aus berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO

Wir verarbeiten Ihre Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen. Wir übertragen die virtuelle Hauptversammlung im Internet über das Aktionärsportal und ermöglichen so die Wahrnehmung von Aktionärsrechten. Hierbei werden weitere personenbezogenen Daten von Aktionären und deren Bevollmächtigten verarbeitet, die Erklärungen abgeben, Fragen einreichen oder Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung erklären. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO.

Wir haben ein berechtigtes Interesse, die Durchführung sowie den geordneten Ablauf der virtuellen Hauptversammlung sicherzustellen.

Wenn Sie gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 2 COVID-Folgenabmilderungsgesetz i.V.m. den Vorgaben der Einladung zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung vor der Hauptversammlung Fragen einreichen oder in der virtuellen Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hautversammlung einlegen, verarbeiten wir zu deren Bearbeitung Name und Adresse des Aktionärs sowie die Zugangskartennummer. Wenn Sie einen Dritten zur virtuellen Hauptversammlung bevollmächtigen, verarbeiten wir auch Name und Adresse des Bevollmächtigten.

Unser berechtigtes Interesse liegt z.B. weiter in dem Fall vor, wenn wir bei Kapitalerhöhungen einzelne Aktionäre aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von der Information über Bezugsangebote ausnehmen müssen, um Wertpapiervorschriften der betreffenden Staaten einzuhalten.

Darüber hinaus können Ihre Daten zur Erstellung von Statistiken genutzt werden, z. B. für die Darstellung der Aktionärsentwicklung.

D.

Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?

Zur Einhaltung der oben genannten Zwecke kann es erforderlich sein, dass Ihre personenbezogenen Daten für einen der oben genannten Zwecke außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden. Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister oder Konzernunternehmen außerhalb des EWR übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.

E.

An welche Kategorien von Empfängern geben wir Ihre Daten ggf. weiter?

Externe Dienstleister:

Wir bedienen uns zur Durchführung der Hauptversammlungen zum Teil externer Dienstleister (z. B. IT-Dienstleister, HV-Dienstleister, Dienstleister für Druck und Versand der Aktionärsmitteilungen und Rechtsberater). Beauftragte Dienstleister erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Weitere Empfänger:

Nehmen Sie an der Hauptversammlung teil, sind wir nach § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet, Sie unter Angabe des Namens, des Wohnorts, sowie der Anzahl der vertretenen Aktien in das Teilnehmerverzeichnis einzutragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der Versammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG). Darüber hinaus werden u.U. im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären personenbezogene Daten öffentlich zugänglich gemacht.

Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden (§ 122 Abs. 2 AktG), wird die Gesellschaft diese Gegenstände bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unter Angabe des Namens des Aktionärs gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ebenso wird die Gesellschaft Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs im Internet veröffentlichten (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG). Darüber hinaus können wir verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen Daten weiteren Empfängern zu übermitteln, wie etwa Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. bei Stimmrechtsmitteilungen).

F.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Grundsätzlich anonymisieren oder löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald und soweit sie für die hierin genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es sei denn gesetzliche Nachweis- und/​oder Aufbewahrungspflichten (nach dem Aktiengesetz, dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen Rechtsvorschriften) verpflichten uns zu einer weiteren Speicherung. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Darüber hinaus bewahren wir personenbezogene Daten nur in Einzelfällen auf, wenn das im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden, erforderlich ist (gesetzliche Verjährungsfristen von bis zu dreißig Jahren).

G.

Cookies

Aufgrund der Bedeutung des Themas Datenschutz und unserer Transparenzverpflichtung, finden Sie nachfolgend Informationen über Cookies, wie wir diese auf unserer Webseite einsetzen und welche Möglichkeiten Sie haben, falls Sie diese Cookies – trotz ihrer Vorteile – lieber deaktivieren möchten. Wenn Sie die Cookies weder deaktivieren noch die Möglichkeit der „Opt Out“-Funktion nutzen wie unten beschrieben, gehen wir davon aus, dass Sie die Nutzung von Cookies akzeptieren.

Wir speichern, verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Vorschriften. Wir wahren selbstverständlich das Datengeheimnis. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und geben sie nicht weiter, außer an eng gebundene Dienstleister, die in unserem Auftrag Services abwickeln. Diese sind verpflichtet, Daten nur zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden.

Alle über Cookies, Gerätekennungen und ähnliche Verfahren erhobenen Daten werden von uns stets ohne Rückschlüsse auf die konkrete Person zur Optimierung der Webseite genutzt und nicht mit anderen Kunden- oder Profildaten zusammengeführt.

Wir speichern bei jedem Besuch unserer Webseiten temporär die IP-Adresse Ihres Internetzugriffs sowie die Seiten, die Sie aufrufen, beziehungsweise in den Apps gegebenenfalls die Gerätenummer, damit grundlegende Services wie Berechtigungszuordnungen funktionieren. Wir identifizieren Sie mit diesen Daten allerdings niemals persönlich.

In unserem gesamten Angebot verwenden wir den neuesten Sicherheitsstandard (256bit Verschlüsselung). Ihre Daten werden direkt bei der Übertragung verschlüsselt, und alle datenschutzrelevanten Informationen werden in verschlüsselter Form in einer geschützten Datenbank abgelegt. Um Ihren Zugriff verwalten zu können, benötigen wir einen Sitzungs-Cookie (der beim Schließen des Browsers gelöscht wird).

Cookie-Arten

Technisch notwendige Cookies: Zur notwendigen Datenspeicherung gehören Cookies, die für die Funktionen einer Website zwingend erforderlich sind. Das meint etwa das Speichern von Log-in-Daten oder der Sprachauswahl durch sogenannte Session-Cookies (die beim Schließen des Browsers gelöscht werden).

Notwendige Cookies dürfen von Anfang an gesetzt werden, also auch ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung durch den Nutzer. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO, diese Cookies sind für die Funktionen der Internetseite zwingend erforderlich. Demgegenüber müssen Website-Besucher einwilligen, bevor die Cookies nicht notwendige Daten speichern. Diese werden erst gesetzt, wenn der Nutzer zustimmt.

Verwendete Cookies

Cookie Beschreibung Speicherdauer Klassifizierung
PHPSessionID Standard Sitzungsidentifikation für PHP Löschung mit Schließen des Browsers Notwendig
cookieaccepted Cookie zur Speicherung der Zustimmung zur Cookie-Leisten-Funktion und damit ein Verbergen dieser in der Ansicht. 10 Tage Notwendig

Browsereinstellungen

Sie können das Speichern von Cookies durch Webseiten und Anwendungen auf ihren Endgeräten ablehnen oder ihre Browsereinstellungen anpassen. In letzterem Fall erhalten Nutzer eine Warnung, bevor Cookies gespeichert werden. Nutzer können ihre Einstellungen auch so anpassen, dass ihr Browser entweder alle Cookies oder nur die Cookies Dritter ablehnt. Nutzer können auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt gespeicherte Cookies löschen. Es gilt zu beachten, dass die Einstellungen für jeden Browser und auf jedem verwendeten Gerät separat angepasst werden müssen.

Bei der Deaktivierung von Cookies kann es zu Einschränkung bei der Nutzung der Webseite kommen.

H.

Welche Rechte haben Sie nach dem Datenschutzrecht?

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter unserer in Abschnitt B. genannten Adresse zur Geltendmachung Ihrer Rechte.

Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person

Sie haben uns gegenüber das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten wir zu Ihrer Person verarbeiten.

Art. 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Daten nicht richtig oder unvollständig sein, so können Sie die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger Angaben verlangen.

Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung

Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben noch benötigt werden.

Art. 18 DSGVO: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den Voraussetzungen des Art.18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen.

Art. 21 DSGVO: Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der Gesellschaft oder eines Dritten einzulegen

Widerspruchsrecht bei Datenverarbeitung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen:

Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen der Gesellschaft oder eines Dritten, können Sie dieser Verarbeitung unter der Adresse

tick Trading Software AG
Oliver Puplinkhuisen
– Datenschutzbeauftragter –
Berliner Allee 59
40212 Düsseldorf

widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser Datenverarbeitung entgegenstehen. Wir werden diese Verarbeitung dann beenden, falls wir nicht nachweisen können, dass zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

I.

Haben Sie Beschwerden hinsichtlich des Umgangs mit Ihren Daten?

Mit Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft unter den eingangs genannten Kontaktdaten wenden, um unmittelbar eine Klärung mit der Gesellschaft herbeizuführen. Unabhängig davon können Sie sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Die für die tick Trading Software AG zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: +49 211 38424-0
Fax: +46 211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Stand der Informationen in diesem Dokument: Februar 2021

Bei relevanten Änderungen werden wir diese Informationen aktualisieren und auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen. Außerdem werden wir prüfen, ob im Einzelfall bei einer etwaigen Änderung dieser Datenschutzinformation eine Verpflichtung zu einer sonstigen Benachrichtigung besteht und dieser ggf. bestehenden Benachrichtigungspflicht entsprechend nachkommen.

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