Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft
Berlin und Potsdam
Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG
1. |
Die Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München (AG München, HRB 70 400) hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung an der Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft und auch nicht mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehören. |
2. |
Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG (AG München, HRA 123 660) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG und § 20 Abs. 4 AktG, § 16 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung i. S. d. § 16 Abs. 1 AktG an der Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft gehört. |
Berlin, im März 2021
Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft
Der Vorstand