E.DIS AG: Ordentliche Hauptversammlung

E.DIS AG

Fürstenwalde/​Spree

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

5. Mai 2021, um 17:00 Uhr,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der E.DIS AG mit Sitz in Fürstenwalde/​Spree

ein.

Die Hauptversammlung findet virtuell ohne physische Präsenz weder der Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten statt.

Die Hauptversammlung wird für die Aktionäre live im Internet übertragen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Hauptverwaltung der E.DIS AG, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/​Spree.

Es wird folgende Tagesordnung der Hauptversammlung bekanntgegeben und folgende Beschlussvorschläge unterbreitet:

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 90.000.000,00 € für das Geschäftsjahr 2020 als Dividende auszuschütten.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes der E.DIS AG für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der E.DIS AG für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

II. Ausliegende Unterlagen

Mit dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen der E.DIS AG, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/​Spree, folgende Unterlagen zur Einsicht durch die Aktionäre aus:

Jahresabschlüsse der E.DIS AG für das Jahr 2020 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Bericht des Aufsichtsrates

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift der Vorlagen. Diese stehen zusätzlich zum Download im HV-Portal unter

https:/​/​hv-e-dis.link-apps.de/​imeet/​

in der Rubrik „Zugängliche Dokumente“ zur Verfügung.

III. Teilnahmebedingungen

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, BGBl. I 2020, S. 569 ff in der aktuellen Fassung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Mittwoch, den 28. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung der Aktionäre erfolgt schriftlich unter der nachfolgend genannten Adresse oder auf elektronischem Weg per E-Mail oder in unserem HV-Portal:

E.DIS AG
Vorstandsbüro
Langewahler Straße 60
15517 Fürstenwalde/​Spree
E-Mail: hauptversammlung@e-dis.de

HV-Portal: https:/​/​hv-e-dis.link-apps.de/​imeet/​

Die Hauptversammlung wird am 5. Mai 2021, 17:00 Uhr, live übertragen in Bild und Ton in unserem auf der Internetadresse zugänglichen HV-Portal unter dem Link

https:/​/​hv-e-dis.link-apps.de/​imeet/​

Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einberufung.

In unserem HV-Portal können Aktionäre ebenfalls das Frage-, Stimm- und Widerspruchsrecht ausüben. Die Zugangsdaten mit individuellem Zugangspasswort für unser HV-Portal erhält der Aktionär mit der Einladung per eingeschriebenen Brief durch die Gesellschaft.

Stimmrechtsausübung

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Verfahren zur Stimmabgabe durch (elektronische) Briefwahl

Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Briefwahl steht Ihnen das unter

https:/​/​hv-e-dis.link-apps.de/​imeet/​

zugängliche HV-Portal zur Verfügung. Die (elektronische) Briefwahl wird bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 5. Mai 2021 möglich sein. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor im Wege der (elektronischen) Briefwahl über das HV-Portal erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. Nähere Einzelheiten zur (elektronischen) Briefwahl finden sich in unserem HV-Portal.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Wir bieten den im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionären, die rechtzeitig entsprechend den oben genannten Voraussetzungen zur Hauptversammlung angemeldet sind (siehe oben unter „Anmeldung“), die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden in der Hauptversammlung vor Ort sein und üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ferner nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind in Textform zu erteilen. Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, wird den Anmeldeunterlagen beigefügt. Ferner steht ein Formular unter

https:/​/​www.e-dis.de/​hauptversammlung

zum Download zur Verfügung; es kann zudem unter der nachstehend angegebenen Adresse angefordert werden. Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit Weisungen kann in Textform postalisch oder per E-Mail (z. B. als eingescannte pdf-Datei) erteilt sowie geändert oder widerrufen werden. In diesem Fall müssen Erteilung, Änderung oder Widerruf einer Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis spätestens zum 4. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), Eingang bei der Gesellschaft, an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

E.DIS AG
Vorstandsbüro
Langewahler Straße 60
15517 Fürstenwalde/​Spree
E-Mail: hauptversammlung@e-dis.de

Zudem besteht die Möglichkeit, über das unter

https:/​/​hv-e-dis.link-apps.de/​imeet/​

zugänglichen HV-Portal die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist auf diesem Weg auch bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 5. Mai 2021 möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor erteilte Vollmachten und Weisungen ändern oder widerrufen.

Werden sowohl das Stimmrecht im Wege der (elektronischen) Briefwahl ausgeübt als auch Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt, werden stets die (elektronischen) Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionäre, die rechtzeitig entsprechend den oben genannten Voraussetzungen zur Hauptversammlung angemeldet sind (siehe oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“), können ihre versammlungsbezogenen Rechte auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere des Stimmrechts, über das HV-Portal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass dieser vom Vollmachtgeber die Zugangsdaten für das HV-Portal erhält.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem durch Übermittlung des Nachweises per Post oder E-Mail (z. B. als eingescannte pdf-Datei) an die nachfolgend genannte Adresse geführt werden:

E.DIS AG
Vorstandsbüro
Langewahler Straße 60
15517 Fürstenwalde/​Spree
E-Mail: hauptversammlung@e-dis.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf einem der vorgenannten Übermittlungswege, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 4. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), Eingang bei der Gesellschaft, übermittelt werden.

Aktionäre, die einen Dritten bevollmächtigen möchten, werden gebeten, das Vollmachtsformular zu verwenden, das den Anmeldeunterlagen beigefügt wird. Ein Formular steht auch auf

https:/​/​www.e-dis.de/​hauptversammlung

zum Download zur Verfügung. Es kann zudem bei der oben angegebenen Adresse der Gesellschaft postalisch oder per E-Mail angefordert werden.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes kann von Aktionären, die das Stimmrecht ausgeübt haben, – in Person oder durch einen Bevollmächtigten – von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 5. Mai 2021 im Wege elektronischer Kommunikation über das unter der Internetadresse

https:/​/​hv-e-dis.link-apps.de/​imeet/​

zugängliche HV-Portal zu Protokoll des Notars erklärt werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG, § 1 COVID-19-Gesetz)

Jeder Aktionär der Gesellschaft ist unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden, welche auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Gegenanträge, die im Vorfeld der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind gemäß § 126 Abs. 1 AktG mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 20. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich an die nachstehende Adresse oder E-Mail-Adresse zu richten; anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt:

E.DIS AG
Vorstandsbüro
Langewahler Straße 60
15517 Fürstenwalde/​Spree
E-Mail: hauptversammlung@e-dis.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge, die bis zum 20. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im HV-Portal zugänglich gemacht.

Für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang spätestens bis zum 20. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ)) sinngemäß; der Wahlvorschlag muss nicht begründet werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag nach § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Alle nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der – in Person oder durch einen Bevollmächtigten – den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen – und damit ordnungsgemäß legitimiert – und rechtzeitig entsprechend den oben genannten Voraussetzungen zur Hauptversammlung angemeldet ist (siehe oben unter „Anmeldung“).

Fragerecht der Aktionäre (§ 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz)

Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig entsprechend den oben genannten Voraussetzungen zur Hauptversammlung angemeldet sind (siehe oben unter „Anmeldung“), und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen einzureichen. Fragen von Aktionären und ihren Bevollmächtigten sind bis spätestens 3. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich über das unter der Internetadresse

https:/​/​hv-e-dis.link-apps.de/​imeet/​

zugängliche HV-Portal einzureichen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Fristgemäß eingereichte Fragen sind grundsätzlich zu beantworten. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Das Fragerecht steht allerdings nicht dem Auskunftsrecht für Aktionäre im Sinne des § 131 Abs. 1 AktG gleich. Der Vorstand entscheidet im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung abweichend von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Er kann Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich in der Versammlung, die über unser HV-Portal unter dem oben angegebenen Link live in Bild und Ton verfolgt werden kann.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen, etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.e-dis.de/​hauptversammlung

zur Verfügung.

Informationen zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und dem Aktienregister finden Sie unter

www.e-dis.de/​datenschutz

Technische Hinweise und Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz vorliegt. Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht, bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.

 

Fürstenwalde/​Spree, den 29. März 2021


Der Vorstand der E.DIS AG

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