Salzgitter Aktiengesellschaft
Salzgitter
Wertpapier-Kenn-Nr. 620 200
ISIN: DE0006202005
Einberufung der Hauptversammlung 2021
Information nach § 125 Abs. 1 und 5 AktG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 und Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
A. |
Inhalt der Mitteilung |
1. |
Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche Hauptversammlung der Salzgitter Aktiengesellschaft am 19. Mai 2021 |
2. |
Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung |
B. |
Angaben zum Emittenten |
1. |
ISIN: DE0006202005 |
2. |
Name des Emittenten: Salzgitter Aktiengesellschaft |
C. |
Angaben zur Hauptversammlung |
1. |
Datum der Hauptversammlung: 19. Mai 2021 (20210519) |
2. |
Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr MESZ (8:00 Uhr UTC) |
3. |
Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung |
4. |
Ort der Hauptversammlung: Ort der Hauptversammlung im Sinne des AktG: Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter, Deutschland |
5. |
Nachweisstichtag/Aufzeichnungsdatum: Beginn des 28. April 2021 (20210428) |
6. |
Internetseite der Hauptversammlung / Uniform Resource Locator (URL): https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung |
Tagesordnung auf einen Blick
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 mit dem gemeinsamen Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats |
4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 |
5. |
Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern |
6. |
Beschlussfassung zur Änderung der Aufsichtsratsvergütung |
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Salzgitter Aktiengesellschaft, die am Mittwoch, dem 19. Mai 2021, 10:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen in Salzgitter, Eisenhüttenstraße 99, stattfindet.
Aufgrund der behördlichen Untersagung der Durchführung von Großveranstaltungen zur Vermeidung der Infizierung der Teilnehmer mit dem SARS-Coronavirus-2(COVID-19-Pandemie) wird die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die Teilnahme der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten erfolgt im Wege elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der nachfolgend im Anschluss an die Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen im Abschnitt „Anmeldung und weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung“ genannten Bestimmungen und Erläuterungen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 mit dem gemeinsamen Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 (1. Januar bis 31. Dezember 2020) am 10. März 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der gemeinsame Lagebericht, der erläuternde Bericht zu den Angaben gemäß § 289a Absatz 1 und § 315a Absatz 1 HGB im Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Jahresabschluss der Salzgitter AG zum 31. Dezember 2020 weist keinen Bilanzgewinn aus. Daher sieht die Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung keine Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns vor. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor zu beschließen:
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine vertragliche Verpflichtung auferlegt wurde, welche die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers beschränkt hätten. |
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5. |
Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Herr Dr. Dieter Köster, der dem Aufsichtsrat seit 2008 als Vertreter der Aktionäre angehört, hat sein Aufsichtsratsmandat zum 30.06.2021 niedergelegt. Herr Dr. Werner Tegtmeier hat sein Aufsichtsratsmandat zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2021 niedergelegt. Herr Dr. Tegtmeier gehört dem Aufsichtsrat seit 2008 als weiteres Mitglied an. Es bedarf somit der Nachwahl eines Vertreters der Aktionäre und des weiteren Mitglieds. Die Vertreter der Aktionäre werden auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung gewählt. Das weitere Mitglied wird durch die Hauptversammlung auf Vorschlag der Aktionärsvertreter und der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (MontanMitbestErgG) vom 7. August 1956 in seiner Fassung vom 24. April 2015 – dort insbesondere §§ 5 und 5a –, nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes – dort insbesondere § 96 – und nach § 7 Ziffer 1 der Satzung aus einundzwanzig Mitgliedern zusammen, davon zehn Anteilseignervertreter, zehn Arbeitnehmervertreter und ein weiteres Mitglied. Mindestens 30 % der Aufsichtsratsmitglieder müssen Frauen und mindestens 30 % müssen Männer sein. Demnach müssen mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat von Frauen und mindestens sechs Sitze von Männern besetzt sein. Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Der Gesamterfüllung wurde für diese Wahl weder von der Seite der Anteilseignervertreter noch von der Seite der Arbeitnehmervertreter widersprochen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat sechs Frauen an.
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6. |
Beschlussfassung zur Änderung der Aufsichtsratsvergütung Die aktuelle Regelung der Aufsichtsratsvergütung – beschlossen von der Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 und zuletzt bestätigt durch Beschluss der Hauptversammlung am 8. Juli 2020 – zur Zahlung von Sitzungsgeld lautet:
Zweck des Satzes „Die Teilnahme an einer fernmündlichen Konsultation und Beschlussfassung gilt nicht als Sitzungsteilnahme.“ war seinerzeit die Klarstellung, dass für gelegentliche kurze telefonische Konsultationen und Beschlussfassungen zu Einzelfragen außerhalb von Sitzungen kein Sitzungsgeld anfallen soll. Dies soll auch weiterhin so bleiben. Jetzt soll zusätzlich ebenso klargestellt werden, dass bei der Teilnahme an Präsenzsitzungen per Telefon- oder Videokonferenz und bei einer Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung, die gänzlich in Form einer Telefon- oder Videokonferenz abgehalten wird, ein Sitzungsgeld gewährt werden soll. Alle übrigen Bestimmungen zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sollen unverändert fortbestehen. Deshalb schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor zu beschließen, die zum Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 unter Ziffer III. beschlossene Regelung zur Zahlung von Sitzungsgeld aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:
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Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
Klaus Papenburg, Halle/Saale
Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: | 1970 |
Geburtsort: | Großburgwedel |
Nationalität: | deutsch |
Ausbildung:
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Passau zum Diplom-Kaufmann
Beruflicher Werdegang:
1998 | Geschäftsführer diverser Unternehmen der GP Günter Papenburg AG |
1999 – 2019 | Mitglied im Aufsichtsrat der GP Günter Papenburg AG |
seit 2019 | Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG |
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit:
Herr Papenburg verfügt aufgrund seiner wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulbildung über besondere Fachkenntnisse in wirtschaftlicher Hinsicht und konnte als Unternehmer und langjähriger Geschäftsführer in diversen Gesellschaften des Maschinenbaus, der Baustoffindustrie, des Baugewerbes und des Transportwesens reichhaltige Erfahrungen in der Unternehmensführung sammeln, die er bei der Beratung des Salzgitter-Konzerns einbringen kann.
Frank Klingebiel, Salzgitter
Hauptamtlicher Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Salzgitter
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: | 1964 |
Geburtsort: | Salzgitter-Bad |
Nationalität: | deutsch |
Ausbildung:
1984 – 1987 | Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in der Bundesvermögensverwaltung; Fachhochschulabschluss: Diplom-Finanzwirt |
Beruflicher Werdegang:
1987 – 1988 | Bundesvermögensamt Soltau (Liegenschaften) |
1988 – 1989 | Grundwehrdienst |
1989 – 1994 | Landkreis Goslar (Personalwesen und Kommunalaufsicht) |
1994 – 1997 | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (Eich- und Messwesen, öffentliches Preisrecht) |
1997 – 2006 | Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (Oberste Finanzaufsicht über Landkreise und kreisfreie Städte, Verwaltung des Bedarfszuweisungsfonds von 100 Mio. EUR/Jahr nach dem niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz) |
seit 2006 | Hauptamtlicher Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Salzgitter |
Sonstige Tätigkeiten:
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Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit:
Herr Klingebiel erwarb durch Ausbildung und Fachhochschulstudium besondere verwaltungswissenschaftliche Fachkenntnisse sowie in seiner langjährigen Tätigkeit in verschiedenen Bereichen der Verwaltung – seit langem in hochrangiger Funktion – reiche Erfahrung im Ausgleich verschiedener Interessen und ist daher in besonderer Weise in der Lage, bei der Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat die Interessen der am Unternehmen beteiligten Stakeholder bei Bedarf in Einklang zu bringen.
Anmeldung und weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
Da die Durchführung von Veranstaltungen wie die einer Hauptversammlung mit physischer Präsenz ihrer Teilnehmer wegen der COVID-19-Pandemie gegenwärtig nicht zulässig ist und aufgrund der anhaltenden Infektionsgefahr und Gesundheitsgefährdungen auch in den nächsten Monaten voraussichtlich nicht zulässig sein wird, hat der Vorstand gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie1 beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Dem hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2020 und des Lageberichts mit den Erläuterungen des Vorstands an die Hauptversammlung sowie die anstehenden Beschlussfassungen der Hauptversammlung nicht auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben werden und dass die Aktionäre möglichst zeitnah über die aktuelle Lage des Unternehmens informiert werden.
Die Hauptversammlung wird somit ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die Aktionäre haben jedoch die Möglichkeit, die gesamte Versammlung im Internet zu verfolgen, im Vorfeld Fragen zu stellen und ihre Stimme abzugeben. Im Folgenden wird erläutert, was dazu erforderlich ist:
1 COVID-19-Pandemie-Maßnahmen-Gesetz vom 27. März 2020, BGBl. I 2020, 570, zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht (GesRGenRCOVMVV) vom 22. Dezember 2020, BGBl. 2020 Teil I, 3328, 3332, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020, BGBl. I 2020, 2258, zuletzt geändert durch Art. 12 GesRGenRCOVMVV.
1. |
Voraussetzung für die Verfolgung der gesamten virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts Zur Verfolgung der gesamten virtuellen Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 12. Mai 2021 unter der Adresse
in Textform angemeldet und ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachgewiesen haben. Ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Zur Fristwahrung ist der Eingang der Anmeldung und des Nachweises an der obigen Adresse maßgeblich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 28. April 2021 (0:00 Uhr) – im Folgenden „Nachweisstichtag“ – zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Mit der Anmeldung geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher, so dass Aktionäre auch nach erfolgter Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes weiterhin jederzeit frei über ihre Aktien verfügen können. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Verfolgung der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts nicht berechtigt. Die Aktionäre können die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises durch ihr depotführendes Institut vornehmen lassen; dazu ist das Institut rechtzeitig mit der Anmeldung zu beauftragen. Das Institut übernimmt die erforderliche Anmeldung und bestätigt der oben genannten Stelle den maßgeblichen Anteilsbesitz. Die angemeldeten Aktionäre erhalten daraufhin eine Stimmrechtskarte für die Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarte sicherzustellen, empfehlen wir, die Anmeldung möglichst frühzeitig vorzunehmen. Die Stimmrechtskarte enthält die Angaben, die für den Zugang zur Verfolgung der Versammlung im Internet, zur Einreichung von Fragen und zur Ausübung des Stimmrechts benötigt werden. |
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2. |
Ausübung des Stimmrechts Zur Ausübung des Stimmrechts haben die Aktionäre folgende Möglichkeiten:
Diese Möglichkeiten werden im Folgenden näher erläutert. Damit in der Hauptversammlung ein hoher Anteil des Grundkapitals vertreten ist, bitten wir, das Stimmrecht durch Nutzung von einer der nachfolgend beschriebenen Möglichkeiten auszuüben.
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3. |
Bild und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton übertragen. Die Übertragung ist allen Aktionären, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, unter der Internetadresse
unter Verwendung der mit der Stimmrechtskarte übersandten Zugangsdaten zugänglich. |
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4. |
Rechte der Aktionäre
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5. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind unter der Internetadresse
abrufbar. |
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6. |
Hinweise zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Stimmrechtskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmacht. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.
Kontaktdaten Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
oder unter folgender Adresse:
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7. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien und die Gesamtzahl der Stimmrechte jeweils 60.097.000. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. |
Salzgitter, im April 2021
Salzgitter Aktiengesellschaft
Der Vorstand