Synaxon AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Synaxon AG

Schloß Holte-Stukenbrock

ISIN-Nr.: DE 0006873805

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Montag, 17. Mai 2021
um 9.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Synaxon AG
in der Falkenstr. 31, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
zur Hauptversammlung der Synaxon AG
am 17. Mai 2021

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Die vorgenannten Unterlagen werden von der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.synaxon.ag

zugänglich gemacht.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Synaxon AG in Höhe von 6.993.368,12 € wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je 0,69 € auf 3.532.800 dividendenberechtigte Stückaktien; d. h. insgesamt 2.437.632,00 €.

b)

Vortrag des Restbetrages in Höhe von 4.555.736,12 € auf neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung für Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 der Synaxon AG zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 26.04.2021, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Synaxon AG spätestens zum Ablauf des 10.05.2021, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

Synaxon AG
Falkenstraße 31
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
oder Telefax: +49 (0) 52 07 /​ 92 99-296
oder E-Mail: anmeldestelle@synaxon.de

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Stimmrechtsvertretung/​Bevollmächtigung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigung, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein sonstiger Intermediär i.S.v. § 135 AktG bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung richten Sie bitte an:

Synaxon AG
– Vorstand –
Falkenstr. 31, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefax: +49 5207 9299296
Elektronisch: ir@synaxon.de

Schloß Holte-Stukenbrock, im April 2021

Der Vorstand

Hinweis zum Hygiene- und Infektionsschutzkonzept:

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung der Synaxon AG unter Beachtung der in den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen vorgesehenen Hygienemaßnahmen stattfinden, um Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, Mitarbeiter und Organmitglieder der Gesellschaft zu vermeiden. Weitere Hinweise zum Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erhalten Sie vor Ort am Tag der Hauptversammlung.

Folgendes möchten wir kurz hervorheben:

1.

Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren.

2.

Wo immer möglich, ist zwischen zwei Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Es wird keine freie Platzwahl bestehen, Ihre Sitzplätze werden Ihnen zugewiesen.

3.

Eine medizinische Maske ist zu tragen.

4.

Es wird weder Kaffee noch ein Imbiss angeboten.

5.

Bitte prüfen Sie, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen und/​oder innerhalb der vergangenen 14 Tage vor dem Hauptversammlungstermin mit einem COVID-19 positiv getesteten Menschen Kontakt gehabt haben, so erwägen Sie bitte, nicht an der Hauptversammlung teilzunehmen. Ihr Recht auf Stimmrechtsübertragung bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.

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