Neufang Brauerei- Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Neufang Brauerei- Aktiengesellschaft

Saarbrücken

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, dem 12. Mai 2021, um 13.30 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft in Saarbrücken, Dudweiler Landstraße 9

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Voraussetzung zur Teilnahme ist ein negativer Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ sind Selbsttests vor Ort vorhanden.

Tagesordnung

I.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Neufang Brauerei Aktiengesellschaft zum 30. September 2020 und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019/​2020

II.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung zu erteilen.

III.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung zu erteilen.

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 22 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehend genannten Hinterlegungsstelle ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Hinterlegungsstelle ist:

ifms GmbH
Sulzbachstr. 39-41
66111 Saarbrücken

Die Hinterlegung muss spätestens bis zum 07. Mai 2021 erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 10. Mai 2021 bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Saarbrücken, im April 2021

NEUFANG BRAUEREI AG

Der Vorstand

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