BayWa r.e. AG
München
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die BayWa Aktiengesellschaft hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der BayWa r.e. AG gehört.
Die BayWa Aktiengesellschaft hat uns weiter gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der BayWa r.e. AG gehört.
BayWa r.e. AG
Der Vorstand
Comments are closed.