Progress-Werk Oberkirch AktiengesellschaftOberkirchEntsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz
|
― |
D.5 Kodex 2020 (Nominierungsausschuss) Der Aufsichtsrat sieht für die Bildung eines Nominierungsausschusses keine Notwendigkeit, da sich die bisherige Praxis der Ausarbeitung von Wahlvorschlägen geeigneter Kandidaten für die Neu- oder Wiederbesetzung von Aufsichtsratsmandaten durch die Hauptversammlung bewährt und als effizient erwiesen hat. Da der Aufsichtsrat aus insgesamt sechs Mitgliedern besteht, hält er es zudem für sachgerecht, dass sich der gesamte Aufsichtsrat mit der Nominierung von Aufsichtsratskandidaten befasst. |
― |
G.10 Satz 1 und Satz 2 Kodex 2020 (variable Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder: Variable Vergütung überwiegend in Aktien oder aktienbasiert; Verfügungsmöglichkeit über langfristig variable Gewährungsbeträge) Nach den Empfehlungen G.10 Satz 1 und Satz 2 Kodex 2020 sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können. Das vom Aufsichtsrat am 25. März 2021 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder, das der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt werden soll, weicht von diesen Empfehlungen ab. Der Aufsichtsrat hält den Aktienkurs nicht für den maßgeblichen Gradmesser eines zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft ausgerichteten Vergütungssystems. Stattdessen erachtet der Aufsichtsrat die im Vergütungssystem zur Bemessung der variablen Vergütung festgelegten finanziellen und nicht finanziellen Leistungskriterien und eine Auszahlung sämtlicher variabler Vergütungsbestandteile in bar für geeigneter. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass sich insoweit bereits der bisherige variable Vergütungsrahmen für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft mit seiner Kombination aus einjährigen und dreijährigen Zielen als Bemessungsgrundlagen sehr gut bewährt hat und deshalb im Wesentlichen beibehalten werden soll. Das Vergütungssystem sieht keine überwiegend aktienbasierte variable Vergütung vor, sondern bemisst diese zum größten Teil am Jahresüberschuss des Konzerns. Dieser ist nach Meinung des Aufsichtsrats ausschlaggebend für die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns mit einer ausgewogenen Finanzierung des Geschäftsbetriebs und aller erforderlichen Innovationen und Investitionen bei gleichzeitiger Begrenzung der Verschuldung, die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die Möglichkeit, den Aktionären der Gesellschaft für ihr eingesetztes Kapital eine angemessene Verzinsung bieten zu können. Damit ist der Konzernjahresüberschuss eine wesentliche Voraussetzung für die nachhaltig gesunde Entwicklung des PWO-Konzerns. Im Übrigen werden langfristig variable Vergütungsbestandteile jährlich ratierlich und anteilig in Bezug auf die dreijährige Bemessungsgrundlage an das jeweilige Vorstandsmitglied ausbezahlt. Der Aufsichtsrat erachtet die anteiligen Auszahlungen als marktüblich und sachgerecht. Weitere Einzelheiten insbesondere im Hinblick auf die variablen Vergütungsbestandteile sind dem Vergütungssystem zu entnehmen, das auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht ist. |
Oberkirch, im April 2021
Progress-Werk Oberkirch AG
Der Aufsichtsrat
Karl M. Schmidhuber
Vorsitzender
Der Vorstand
Carlo Lazzarini Dr. Cornelia Ballwießer Johannes Obrecht