LEAG Agrar-Aktiengesellschaft Leubingen: Einladung zur Hauptversammlung

LEAG Agrar-Aktiengesellschaft Leubingen

Sömmerda

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Samstag, dem

05.06.2021, 11.00 Uhr,

in 99610 Sömmerda OT Leubingen,
(Verwaltungsgebäude der LEAG Agrar-Aktiengesellschaft Leubingen, Straße nach Kölleda 23)
stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der LEAG Agrar-Aktiengesellschaft Leubingen, des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt 455.382,71 €. Zur Ausschüttung ist ein Betrag von 87.831,00 € (das sind 9,00 € je Aktie brutto) vorgesehen. Auf neue Rechnung werden 367.551,71 € als Gewinnvortrag vorgetragen. Der Bilanzgewinn beträgt somit 5.158.757,98 €.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 21 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

㤠21 Stimmrecht

(1)

Jede Aktie gewährt eine Stimme.

(2)

Aktionäre können sich bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen. Die Vollmacht kann nur schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden. Werden von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt, so muss die Vollmacht darüber hinaus eine Einzelanweisung über die Abstimmung enthalten. Die Einzelheiten für die Erteilung dieser Vollmacht werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung mitgeteilt.“

und § 23 der Satzung um folgende Absätze (4) und (5) zu ergänzen:

„(4)

Der Vorstand wird ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand wird ermächtigt, das Verfahren zu regeln. Die entsprechenden Bekanntmachungen erfolgen mit der Einberufung der Hauptversammlung.

(5)

Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, die vollständige oder teilweise Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen.“

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die A.L.B. GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Kölleda, vertreten durch Frau Hähnel als Geschäftsführerin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020, der Lagebericht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die Verwendung der Bilanzergebnisse liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen mindestens in Schriftform Bevollmächtigten ausgeübt werden.

 

Leubingen, im April 2021

Der Aufsichtsrat                Der Vorstand

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