Private Assets AG: Kraftloserklärung der Aktienurkunden nach § 73 AktG

Private Assets AG

Allensbach

Amtsgericht Freiburg, HRB 382009

– Alte Aktien: ISIN: DE0006051139 /​ WKN 605113 –

Kraftloserklärung der Aktienurkunden nach § 73 AktG

Durch dreimalige Veröffentlichung im Bundesanzeiger, und zwar am 18. Januar, am 9. Februar und am 4. März 2021 haben wir unsere Aktionäre und ehemaligen Aktionäre unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, ihre nach Wirksamwerden der von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. September 2020 beschlossenen Kapitalherabsetzung unrichtig gewordenen Aktienurkunden der Gesellschaft mit der Wertpapier-Kennnummer 605113 samt Nebenpapieren (also Mantel und Bogen) bis zum Ablauf des 13. April 2021 bei der Gesellschaft einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist werden hiermit auf Grundlage der Genehmigung des Amtsgerichts Freiburg – Handelsregister – vom 23. Dezember 2020 (Az: HRB 382009) folgende Aktienurkunden, die nicht bis zum Ablauf des 13. April 2021 eingereicht worden sind, einschließlich der Nebenpapiere, gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt:

Inhaberaktien der Private Assets AG mit der Wertpapierkennnummer (WKN) 605113

 

Hamburg, April 2021

Private Assets AG

Der Vorstand

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