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Hamburg
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz
1. |
Die Otto (GmbH & Co KG) mit Sitz in Hamburg (Geschäftsanschrift: Werner-Otto-Straße 1-7, 22179 Hamburg) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung sowie auch eine unmittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien (auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) an unserer Gesellschaft gehört. |
2. |
Die OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen mit Sitz in Hamburg (Geschäftsanschrift: Werner-Otto-Straße 1-7, 22179 Hamburg) hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG sowie gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG mitgeteilt, dass ihr eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung sowie auch eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien (auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) an unserer Gesellschaft gehört, da ihr die von der Otto (GmbH & Co KG) unmittelbar gehaltene Mehrheitsbeteiligung und unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. |
3. |
Die Kommanditgesellschaft Delta Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co. mit Sitz in Hamburg (Geschäftsanschrift: Werner-Otto-Straße 1-7, 22179 Hamburg) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung sowie auch eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien (auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) an unserer Gesellschaft gehört, da ihr die von der Otto (GmbH & Co KG) unmittelbar gehaltene Mehrheitsbeteiligung und unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. |
4. |
Die Kommanditgesellschaft ATLAS Vermögensverwaltungsgesellschaft & Co. mit Sitz in Hamburg (Geschäftsanschrift: Werner-Otto-Straße 1-7, 22179 Hamburg) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung sowie auch eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien (auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) an unserer Gesellschaft gehört, da ihr die von der Otto (GmbH & Co KG) unmittelbar gehaltene Mehrheitsbeteiligung und unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. |
Hamburg, im April 2021
Der Vorstand