Syncwork AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Syncwork AG

Dresden

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der Fassung vom 22. Dezember 2020 („Covid-19-AuswBekG“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am 21. Mai 2021 um 15:00 Uhr abgehalten. Der Ort, an dem sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der Versammlungsleiter und der beauftragte Notar einfinden werden, sind die Räumlichkeiten der Syncwork AG, Lietzenburger Str. 69, 10719 Berlin. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben und Hinweisen, die im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 mit Testat des Abschlussprüfers, dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

Der Jahresabschluss ist seit dem 22. März 2021 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Dresden und Berlin zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausgelegt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 1.089.837,08 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,00 für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 je Aktie = Euro 305.500,00 und Einstellung von Euro 784.337,08 in die Gewinnrücklagen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heide & Noack PartGmbB in Dresden zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Anpassung Satzung

Der Vorstand schlägt vor, die Satzung wie folgt zu ändern:

§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden

1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 152.750,–. Es ist eingeteilt in 152.750 Namensaktien im Nennbetrag von je 1,– EURO.

2.

Die Form der Aktienurkunden bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Dasselbe gilt für Schuldverschreibungen und deren Zins- und Erneuerungsscheine

3.

Die Gesellschaft kann die Aktien ganz oder teilweise in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrheit von Aktien verbriefen. Die Gesellschaft gibt keine Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine aus.

4.

(entfällt)

Begründung:
Die Befristung des in Abs. 4 vorgesehenen genehmigten Kapitals war abgelaufen.

§ 9 Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung

1.

Der Aufsichtsrat besteht aus vier Personen.

Begründung:
Die Anzahl der Aufsichtsräte soll erhöht werden.

§ 11 Einberufung und Beschlussfassung

4.

Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, so hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, der Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen.

Die Nummerierung der bisherigen Absätze 4 bis 6 ändert sich durch den neuen Absatz 4 auf 5 bis 7.

Begründung:
Sicherstellung der Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates.

7.

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist daher insgesamt neu zu wählen. Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 abs. 1 AktG besteht der Aufsichtsrat künftig aus 4 Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Herrn Achim Groß, Herrn Klaus Christian Plönzke, Herrn Heiko Morgenweck und Herrn Arnold Wiersbinski zur Wahl vor.

1.

Herr Achim Groß, wohnhaft in Köln
Steuerberater

2.

Herr Klaus Christian Plönzke, wohnhaft in Heidenrod-Watzelhain
selbständiger Kaufmann

3.

Herr Heiko Morgenweck, wohnhaft in Gräfelfing
Unternehmensberater

4.

Herrn Arnold Wiersbinski, wohnhaft in Dresden
Unternehmensberater

Die Amtsperiode geht bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt.

Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Syncwork AG am 21. Mai 2021 gemäß § 1 Abs. 2 Covid-19-AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Für die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.

Die gesamte Hauptversammlung wird unter Nutzung des Videokonferenztools Microsoft Teams im Wege der Bild- und Tonübertragung im Internet übertragen. Die Gesellschaft wird den angemeldeten Aktionären unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist Zugangsdaten zur Einwahl in die Hauptversammlung zukommen lassen.

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die Anmeldung der Aktionäre bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in deutscher verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am 20. Mai 2021, 24:00 Uhr, unter der Adresse

Syncwork AG
Lietzenburger Str. 69
10719 Berlin

oder per Telefax an: +40 30 854081 99

zugehen.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind oder bis 20. Mai 2021 der Gesellschaft gegenüber ihre Aktionärseigenschaft nachgewiesen haben.

Aktionäre können sich auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Ausübung des Stimmrechts kann nur bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Vollmacht erfolgen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Bilanz, das Testat der Abschlussprüferin, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates können während der Bürozeiten Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Prager Straße 3 in 01069 Dresden, oder Lietzenburger Straße 69 in 10719 Berlin, eingesehen werden.

 

Dresden/​Berlin, im April 2021

Syncwork Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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