Hamburg Commercial Bank AG: Ordentliche Hauptversammlung

Hamburg Commercial Bank AG

Hamburg und Kiel

An die Aktionäre der
Hamburg Commercial Bank AG

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 19. Mai 2021, 11:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Hamburg Commercial Bank AG, Saal Elbe 2, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der Hamburg Commercial Bank AG
mit Sitz in Hamburg,

ein.

I.

Tagesordnung und Beschlussvorschläge der Verwaltung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hamburg Commercial Bank AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die Hamburg Commercial Bank AG und den Hamburg Commercial Bank Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über den festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen.

2.

Verwendung des Bilanzergebnisses

Weil der Bilanzreingewinn 2020 lediglich den Bilanzverlust aus den Vorjahren reduziert, liegt kein ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn vor und somit ist zu Punkt 2 der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2021 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlungen des Prüfungsausschusses – vor,

a)

die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Alsterufer 1, 20354 Hamburg,
zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des
Geschäftsjahres 2021 zu wählen,

b)

die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Alsterufer 1, 20354 Hamburg,
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das
Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.

II.

Weitere Angaben zur Einberufung

1. Vorlagen an die Aktionäre

Vom Zeitpunkt der Einberufung an liegen in den Geschäftsräumen der Hamburg Commercial Bank AG, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg sowie während der Hauptversammlung folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:

Zu TOP 1:

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 der Hamburg Commercial Bank AG

Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 der Hamburg Commercial Bank

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

Abschriften der vorgenannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenfrei zugesandt.

2. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre der Hamburg Commercial Bank AG berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

3. Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen schriftlich Bevollmächtigten ausüben lassen. Zum Nachweis der Bevollmächtigung reicht die Vorlage einer Ablichtung der Vollmacht aus, die per E-Mail oder Telefax übermittelt werden kann.

4. Anträge und Anfragen

Etwaige Anträge nach § 126 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer +49-40-3333-614264 oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse ulf.hunte@hcob-bank.com. Etwaige Anträge und deren Begründung, die der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 04. Mai 2021 zugehen, werden den anderen Aktionären, soweit möglich, unverzüglich zugänglich und bekannt gemacht, sofern hiervon nicht gem. § 126 Abs. 2 AktG abgesehen werden kann. Anfragen an die Gesellschaft sind ebenfalls an die vorstehende Adresse der Gesellschaft zu richten.

 

Hamburg, im April 2021

Hamburg Commercial Bank AG

Der Vorstand

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