Softline AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 AktG

Softline AG

Leipzig

Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 AktG

1.

Die Axion Holding Cyprus Limited, Limassol, Zypern, hat uns mitgeteilt:

Der Axion Holding Cyprus Limited gehört unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Softline AG und eine Mehrheitsbeteiligung an der Softline AG gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG.

2.

Die Softline Group Inc. (BVI), Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns mitgeteilt:

Der Softline Group Inc. (BVI) gehört mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Softline AG und eine Mehrheitsbeteiligung an der Softline AG gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 und Abs. 4 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG, weil ihr die unmittelbar von der Axion Holding Cyprus Limited gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

3.

Herr Igor Borovikov, Moskau, Russland, hat uns mitgeteilt:

Herrn Igor Borovikov gehört mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Softline AG und eine Mehrheitsbeteiligung an der Softline AG gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 und Abs. 4 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG, weil ihm die mittelbar von der Softline Group Inc. (BVI) gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

 

Leipzig, April 2021

Softline AG, Leipzig

Der Vorstand

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