Softline AG
Leipzig
Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 AktG
1. |
Die Axion Holding Cyprus Limited, Limassol, Zypern, hat uns mitgeteilt: Der Axion Holding Cyprus Limited gehört unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Softline AG und eine Mehrheitsbeteiligung an der Softline AG gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG. |
2. |
Die Softline Group Inc. (BVI), Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns mitgeteilt: Der Softline Group Inc. (BVI) gehört mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Softline AG und eine Mehrheitsbeteiligung an der Softline AG gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 und Abs. 4 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG, weil ihr die unmittelbar von der Axion Holding Cyprus Limited gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden. |
3. |
Herr Igor Borovikov, Moskau, Russland, hat uns mitgeteilt: Herrn Igor Borovikov gehört mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Softline AG und eine Mehrheitsbeteiligung an der Softline AG gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 und Abs. 4 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG, weil ihm die mittelbar von der Softline Group Inc. (BVI) gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden. |
Leipzig, April 2021
Softline AG, Leipzig
Der Vorstand