ABB AG: Verschmelzung

ABB AG

Mannheim

Hinweisbekanntmachung Verschmelzung

Gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 u. Abs. 4 Satz 3 UmwG wird bekannt gemacht, dass die Hartmann & Braun Grundstücksverwaltung GmbH, Mannheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 8457, – als übertragende Gesellschaft – auf die ABB AG, Mannheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 4664, – als übernehmende Gesellschaft – verschmolzen werden soll. Dadurch wird die Hartmann & Braun Grundstücksverwaltung GmbH, Mannheim, ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§ 2 Nr. 1, 46 ff., 60 ff. UmwG auf die ABB AG, Mannheim, übertragen (Verschmelzung durch Aufnahme).

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 21.04.2021 abgeschlossen und zum Handelsregister der ABB AG, Mannheim, eingereicht.

Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01.01.2021, 0:00 Uhr („Verschmelzungsstichtag“). Der Verschmelzung liegt eine Schlussbilanz der Hartmann & Braun Grundstücksverwaltung GmbH, Mannheim, zum 31.12.2020 zugrunde.

Ein Verschmelzungsbeschluss durch die Anteilsinhaber der Hartmann & Braun Grundstücksverwaltung GmbH, Mannheim, und der ABB AG, Mannheim, ist nicht erforderlich, da sämtliche Anteile an der Hartmann & Braun Grundstücksverwaltung GmbH, Mannheim, von der ABB AG, Mannheim, gehalten werden (§ 62 Abs. 1 Satz 1 u. Abs. 4 Satz 1 UmwG). Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung, keines Verschmelzungsprüfungsberichts und keines Abfindungsangebots (§§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 2 u. 3, 12 Abs. 3, 29 Abs. 1, 62 Abs. 1 u. Abs. 4 UmwG). Die Verpflichtungen nach § 62 Abs. 3 UmwG sind in diesem Fall gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG für die Dauer eines Monats nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages zu erfüllen.

Die Aktionäre der ABB AG, Mannheim, werden hiermit jedoch auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 u. Abs. 3 Satz 3 UmwG hingewiesen, wonach Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in welcher über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist an die ABB AG, Mannheim, zu richten. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine Berücksichtigung des Einberufungsverlangens nur erfolgen kann, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt wird, da nach Ablauf der Monatsfrist die Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister vorgenommen wird.

Der beurkundete Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre liegen in den Geschäftsräumen der ABB AG, Kallstadter Str. 1, 68309 Mannheim, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

Mannheim, 22.04.2021

Der Vorstand

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