Bayer Aktiengesellschaft: Dividendenbekanntmachung

Bayer Aktiengesellschaft

Leverkusen

– ISIN DE000BAY0017 –

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. April 2021 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von Euro 1.964.848.164,00 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,00 je Stückaktie auf die 982.424.082 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden.

Die Dividende wird ab dem 30. April 2021 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank Aktiengesellschaft.

Unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann der Steuerabzug nach Maßgabe des für den Aktionär anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag ermäßigt werden.

 

Leverkusen, den 28. April 2021

Bayer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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