Schumag Aktiengesellschaft: Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Schumag Aktiengesellschaft

Aachen

– ISIN: DE0007216707 /​/​ WKN: 721670 –
– ISIN DE000A289A40 /​/​ WKN A289A4 –
– ISIN DE000A289BV3 /​/​ WKN A289BV –

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG: Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital 2021 mit Bezugsrechtsausschluss

Die ordentliche Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft mit Sitz in Aachen (die „Gesellschaft“) vom 28. April 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 27. April 2026 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.999.999,00 durch Ausgabe von insgesamt 2.999.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Sie hat beschlossen, § 5 Abs. (6) der Satzung neu zu fassen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den im Ermächtigungsbeschluss bestimmten Fällen auszuschließen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2021) mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie die entsprechende Änderung von § 5 der Satzung), wie er am 22. März 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, verwiesen.

Das Genehmigte Kapital 2021 wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen (HRB 3189) wirksam.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG: Bedingtes Kapital 2021/​I (Aktienoptionsplan 2021)

Die ordentliche Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft mit Sitz in Aachen (die „Gesellschaft“) vom 28. April 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 599.998,00 durch Ausgabe von bis zu 599.998 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021/​I) und die Satzung entsprechend zu ändern. Das Bedingte Kapital 2021/​I dient ausschließlich der Erfüllung von Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands, im Rahmen eines von der Gesellschaft entsprechend aufzulegenden Aktienoptionsplans bis zum 27. April 2026 bis zu 599.998 Bezugsrechte auf bis zu 599.998 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an ausgewählte Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben, gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Recht zum Bezug der Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt oder von ihrem Recht auf Barausgleich Gebrauch macht.

Wegen der Einzelheiten wird auf den jeweiligen Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2019, die Aufhebung der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsplan 2019) sowie über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2021/​I) und über die Schaffung einer Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsplan 2021) sowie über die entsprechende Ergänzung der Satzung der Gesellschaft) der Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft verwiesen, wie er am 22. März 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Das Bedingte Kapital 2021/​I wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen (HRB 3189) wirksam.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG: Bedingtes Kapital 2021/​II und Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen

Die ordentliche Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft mit Sitz in Aachen (die „Gesellschaft“) vom 28. April 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand bis zum 27. April 2026 zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/​oder den Namen lautende Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 ( in Worten Euro Hundert Millionen), mit Wandlungsrecht oder mit auf den Inhaber oder auf den Namen lautenden Optionsscheinen verbrieften Optionsrechten oder einer Kombination dieser Instrumente auf insgesamt bis zu 2.399.999 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und damit insgesamt bis zu EUR 2.399.999,00 („Schuldverschreibungen“) zu begeben.

Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; dabei können sie auch an Kreditinstitute mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten, in der Ermächtigung im Einzelnen genannten Fällen auszuschließen.

Zur Bedienung der aufgrund der von der Hauptversammlung vom 28. April 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ausgabeermächtigung begebbaren Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen wurde ein bedingtes Kapital beschlossen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.399.999,00 durch Ausgabe von bis zu 2.399.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/​II).

Wegen der Einzelheiten wird auf den jeweiligen Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2021/​II) und über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie über die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft) der Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft verwiesen, wie er am 22. März 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Das Bedingte Kapital 2021/​II wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen (HRB 3189) wirksam. Die Ermächtigung zur Ausgabe der Wandel- und Optionsschuldverschreibungen wird mit der Eintragung des Bedingten Kapitals 2021/​II wirksam. Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 28. April 2021 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses der Schumag Aktiengesellschaft zur Ausgabe der Schuldverschreibungen wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Aachen (HRB 3189) hinterlegt.

 

Aachen, im April 2021

Schumag Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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