Scout24 AG: Kapitalherabsetzung

Scout24 AG

München

ISIN DE000A12DM80 /​ WKN A12DM8

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der Scout24 AG hat am 18. Juni 2020 beschlossen, dass das Grundkapital der Scout24 AG nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 6. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 7 (Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach Erwerb durch die Scout24 AG) der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Scout24 AG um einen Gesamtbetrag von bis zu € 30.000.000,00 (in Worten: dreißig Millionen Euro) durch Einziehung voll eingezahlter noch zu erwerbender Aktien im Wege der vereinfachten Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 und 5 AktG herabgesetzt wird.

In Umsetzung dieser von der ordentlichen Hauptversammlung der Scout24 AG am 18. Juni 2020 beschlossenen Kapitalherabsetzung hat der Vorstand der Scout24 AG nach Abschluss des öffentlichen Rückkaufangebots am 28. April 2021 beschlossen, die Kapitalherabsetzung durch unverzügliche Einziehung von Stück 11.400.875 (in Worten: elf Millionen vierhunderttausend achthundertfünfundsiebzig Stück) erworbenen Aktien der Scout24 AG durchzuführen. Dies entspricht ca. 10,79 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung.

Das Grundkapital der Scout24 AG beträgt nach Einziehung der vorstehend genannten Aktien EUR 94.299.125 (in Worten: vierundneunzig Millionen zweihundertneunundneunzigtausend einhundertfünfundzwanzig Euro) und ist in 94.299.125 (in Worten: vierundneunzig Millionen zweihundertneunundneunzigtausend einhundertfünfundzwanzig) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie eingeteilt.

 

München, im April 2021

Scout24 AG

Der Vorstand

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