ComSol AG Commercial Solutions
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Bekanntmachung zu den Beteiligungsverhältnissen gemäß § 20 Abs. 1, 4 AktG
sowie § 16 Abs. 1, 4 AktG
Herr Bernd Hellgardt, Aremberg, teilte der ComSol AG gemäß § 20 Abs. 1, 4 AktG mit, dass ihm nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört und ihm damit keine Mehrheitsbeteiligung mehr im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG gehört.
Außerdem teilte er gemäß § 20 Abs. 1 AktG mit, dass ihm weiterhin mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der ComSol AG gehört, da ihm gemäß §16 Abs. 4 AktG die von der Hellgardt Management GmbH gehaltenen Aktien zugerechnet werden.
Der Vorstand
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