Mercedes-Benz Bank AG – Bekanntmachung des Vorstandes der Mercedes-Benz Bank AG über die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG, § 97 Abs. 1 AktG

Mercedes-Benz Bank AG

Stuttgart

Bekanntmachung des Vorstandes der Mercedes-Benz Bank AG über die künftige Zusammensetzung
des Aufsichtsrats gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG, § 97 Abs. 1 AktG

Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Bank AG mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Stuttgart, HRB 22937 setzt sich bisher gemäß §§ 1 Abs. 1, 6 Abs.
1 und 2 MitbestG, §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung aus
6 Vertretern der Anteilseigner und aus 4 Arbeitnehmern des Unternehmens und 2 Vertretern
von Gewerkschaften zusammen.

Zukünftig beschäftigt das Unternehmen in der Regel weniger als 2.000 (jedoch mehr
als 500) Arbeitnehmer.

Nach Auffassung des Vorstandes ist der Aufsichtsrat des Unternehmens deshalb nicht
mehr nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt und muss gemäß
§§ 1 Abs. 1, Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG i.V.m. 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zu einem
Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen.

Der Vorstand weist darauf hin, dass der Aufsichtsrat nach den vorgenannten Vorschriften
zusammengesetzt wird, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb
eines Monats nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige
Gericht, das Landgericht Stuttgart, anrufen.

 

Stuttgart, 04.02.2022

Der Vorstand

Benedikt Schell                Marc Voss-Stadler                Tom Schneider

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