Deskcenter AG: Bezugsangebot

Deskcenter AG

Leipzig

Bezugsangebot an die Aktionäre
der Deskcenter AG
zum Bezug von bis zu 648.180 neuen Aktien

Den Aktionären der Deskcenter AG mit dem Sitz in Leipzig (nachfolgend „Gesellschaft“) wird hiermit seitens der Gesellschaft das nachfolgende Bezugsangebot bekannt gemacht:

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. November 2020 ist der Vorstand ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31. Oktober 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 1.296.361,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.296.361 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die entsprechende Satzungsänderung ist am 24. November 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen worden.

Der Vorstand hat durch Beschluss vom 23. April 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 648.180,00 durch Ausgabe von bis zu 648.180 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) zu einem Ausgabebetrag von mindestens EUR 3,00 und maximal EUR 5,50 je Neuer Aktie zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2020/​21 gewinnberechtigt.

Der konkrete Ausgabebetrag und das konkrete Volumen der Kapitalerhöhung werden zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt. Der endgültige Ausgabebetrag wird spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis beträgt 4:1 (4 (vier) alte Aktien zu 1 (einer) Neuen Aktie). Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat ein Aktionär auf sein Bezugsrecht aus 2 (zwei) Aktien verzichtet.

100 Prozent des Gesamtausgabebetrags der jeweils gezeichneten Aktien sind bis zum Ablauf der Bezugsfrist, d. h. bis zum 21. Mai 2021 in bar einzuzahlen auf das nachfolgende Konto der Gesellschaft:

Kontoinhaber: Deskcenter AG
Name der Bank: Commerzbank AG
Konto-Nr.: 122263602
SWIFT /​ BIC: DRESDEFF860
Bankleitzahl: 860 800 00
IBAN: DE53 8608 0000 0122 2636 02
Verwendungszweck: Barkapitalerhöhung 2021 aus genehmigtem Kapital 2020 mit Bezugsrecht.

Zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts werden die Aktionäre aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien, einschließlich eines etwaigen Überbezugs, in der Zeit vom

8. Mai 2021, bis zum 21. Mai 2021 (jeweils einschließlich)

gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse

Deskcenter AG
z. H. Christoph Harvey, Vorstand
Arthur-Hoffmann-Straße 175
04277 Leipzig
Telefax: +49 341 392 960 99
E-Mail: ke2021@deskcenter.com

auszuüben (sogenannte Bezugsfrist).

Die bestehenden Aktionäre sind berechtigt, verbindliche Kaufaufträge für weitere Neue Aktien zum Ausgabebetrag abzugeben („Überbezug“). Aktionäre, die von der Möglichkeit des Überbezugs Gebrauch machen möchten, werden gebeten, in ihrer Bezugserklärung die von ihnen über ihr Bezugsrecht hinausgehende gewünschte Aktienanzahl gesondert anzugeben und auch den auf den Überbezug entfallenden Gesamtausgabebetrag fristgerecht auf das vorbezeichnete Konto einzuzahlen.

Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung bei der Gesellschaft sowie die fristgerechte Gutschrift des Gesamtausgabebetrags der bezogenen Neuen Aktien auf dem vorgenannten Konto. Ein Formular für die Bezugserklärung ist bei der Gesellschaft erhältlich.

Als Bezugsrechtsnachweis gilt der in deutscher oder englischer Sprache verfasste Depotauszug oder eine sonstige Bestätigung des Letztintermediärs über die Verwahrung der betreffenden Anzahl von Aktien der Deskcenter AG für den betreffenden Aktionär über die am 8. Mai 2021, 24 Uhr gehaltenen Aktien, der der Bezugserklärung als Anlage beizufügen ist.

Verfall von Bezugsrechten

Die Bezugsrechte sind frei übertragbar. Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst werden. Nach Ablauf der Bezugsfrist verfallen nicht ausgeübte Bezugsrechte ersatzlos. Nicht bezogene Neue Aktien können seitens des Vorstands bestehenden Aktionären oder Dritten zu gleichen Konditionen wie in diesem Bezugsangebot genannt zum Bezug angeboten werden. Der Vorstand behält sich vor, hierbei Anfragen bestehender Aktionäre vorrangig zu bedienen.

Zuteilung bei Überbezug

Über die Zuteilung der im Rahmen des Überbezugs gezeichneten Neuen Aktien entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen, d. h. die bestehenden Aktionäre werden unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung berücksichtigt. Für den Fall, dass das zur Bedienung des Überbezugs verbleibende Aktienkontingent nicht ausreicht, um sämtliche Überbezugswünsche zu bedienen, erhalten die Aktionäre überschüssig eingezahlte Beträge unverzüglich zurückerstattet.

Risikohinweise

Das Bezugsangebot wird gemäß Art. 1 Abs. 4 lt. b) VO (EU) 2017/​1129 ohne Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts durchgeführt.

Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 30. Juni 2021, 24:00 Uhr, im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen.

Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S.-Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

 

Leipzig, im Mai 2021

Der Vorstand

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